Überbrückungshilfen werden verlängert

Testpflicht für Nicht-Geimpfte wird ausgeweitet

10. August 2021
von Börsenblatt

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschef*innen der Ländern haben sich bei ihrer heutigen Videoschaltkonferenz auf weitere Schritte im Umgang mit der Corona-Pandemie verständigt. Sie appellierten an die Bevölkerung, schnellstmöglich Impfangebote anzunehmen. Zugleich wird die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen ausgeweitet. Ab 11. Oktober entfällt das Angebot kostenloser Tests für alle Bürger*innen, von Ausnahmen abgesehen. Desweiteren beschloss die Runde, die Überbrückungshilfen zu verlängern.

TESTPFLICHT

Ab einer Inzidenz von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen). Ab 23. August 2021 müssen alle Personen, die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind, vor dem Besuch bestimmter Orte einen negativen Antigen-Schnelltest vorliegen, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und darüber hinaus Schüler, weil Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

Die Tests sollen Voraussetzung sein für

  • den Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe,
  • den Zugang zur Innengastronomie,
  • die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen,
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege),
  • den Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen) sowie
  • die Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts

Die Länder können die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt, und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist. Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.

Bei Großveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen können Länder und Kommunen über die 3G-Regelung hinaus weitere einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen treffen und beispielsweise die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist.

Ab 11. Oktober werden Tests für alle, die sich hätten impfen lassen können, kostenpflichtig. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.

 

IMPFAPPELL

Angesichts der schleppenden Impfkampagne appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen der Länder eindringlich an die Bevölkerung in Deutschland, jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote gegen das SARS-CoV2-Virus wahrzunehmen. Angela Merkel hofft, dass sich die Impfquote weiter erhöht. 70 Prozent Geimpfte seien gut, 80 Prozent besser, so die Kanzlerin.

 

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE

Der Bund sagt zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Dabei sollen Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit, die sich etwa durch einen begrenzten Zugang zu Großveranstaltungen ergeben (z. B. Fußballspiel mit nur 50 Prozent der Besucher), berücksichtigt werden. Die Länder bitten zudem den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.

 

HOCHWASSERKATASTROPHE

Auch die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, von der zahlreiche Buchhandelsunternehmen und auch Verlage betroffen sind, stand heute auf der Tagesordnung der Bund-Länder-Runde. Über alle bisherigen Hilfszusagen hinaus hat Bundeskanzlerin Merkel den Ländern zugesichert, sich nach Abschätzung des Gesamtschadens der Katastrophe mit 50 Prozent am erforderlichen Wiederaufbau finanziell zu beteiligen und die bundeseigene Infrastruktur zügig wiederherzustellen.

Für die anschließende Aufbauhilfe wurde die Einrichtung eines nationalen Fonds "Aufbauhilfe 2021" als Sondervermögen des Bundes mit 30 Milliarden Euro beschlossen. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert.

Den vollständigen Beschluss der Bund-Länder-Runde vom 10. August können Sie hier nachlesen (PM der Bundesregierung).