Tipps aus der Rechtsabteilung des Börsenvereins

Das können Verlage gegen Fake-Ratgeber tun

3. März 2023
Sabine Cronau

Wie können sich Verlage gegen die so genannten Fake-Ratgeber und andere Billigkopien im Netz zur Wehr setzen? Empfehlungen aus der Rechtsabteilung des Börsenvereins.

Was Me-too-Produkte und Fake-Ratgeber unterscheidet

Me-too-Produkte sind nicht neu auf dem Ratgebermarkt: Bei Erfolgstiteln springen viele auf den Trendzug auf, ob Makramee oder Intervallfas­ten, ob Verlage oder Selfpublisher. Aus juristischer Sicht ist da wenig zu machen, denn die reine Idee ist nach deutschem Recht nicht schutzfähig.

Fake-Ratgeber dagegen sind ein Fall für sich. Cover und Titel lehnen sich an erfolgreiche Ratgeber an, der Inhalt jedoch liefert Banalitäten oder zusammenkopierte Rezepte. Anders als bei Büchern von Selfpublishern, die für ihr Thema brennen und Know-how teilen, geht es bei solchen Büchern nur ums schnelle Geld.