In der Corona-Krise ist es schon schwierig, verlässliche Pläne für die nächsten fünf Tage zu schmieden. Wie soll das in diesen virusverrückten Zeiten für einen Fünfjahreszeitraum funktionieren? Trotzdem sind Verlage und Buchhandlungen gut beraten, sich schon jetzt auf den 28. Juni 2025 vorzubereiten. Denn ab diesem Stichtag müssen Webshops, E-Books und E-Reader barrierefrei gestaltet sein – sodass etwa blinde und sehbehinderte Menschen sie ohne Abstriche mit Assistenzsystemen nutzen können. Eine entsprechende EU-Richtlinie, der European Accessibility Act, ist 2019 verabschiedet worden und bis Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung lässt also noch auf sich warten, aber fest steht: Da kommt Arbeit auf die Branche zu.