Stellungnahme zu Momox

"Gebrauchtbuchverkauf ist gesetzlich geregelt"

6. August 2020
von Börsenblatt

Momox schade der Buchbranche erheblich, meint Urs Erdle. Er wünscht sich von der Branche ein entschlossenes Vorgehen gegen die Geschäftspraxis des Re-Commerce-Händlers. Susanne Barwick, stellvertretende Justiziarin des Börsenvereins, stellt klar: Rechtlich gibt es keinerlei Bedenken. 

Stellungnahme Susanne Barwick: 

Der Gebrauchtbuchverkauf, der im übrigen eine lange Tradition hat, ist gesetzlich geregelt: das Verbreitungsrecht des Autors erschöpft sich gemäß § 17 Abs. 2 UrhG, nachdem das Buch erstmalig in den Verkehr gebracht wurde. Der Urheber wurde für sein Werk mit dem ersten Verkauf vergütet. Da sich das Verbreitungsrecht mit dem ersten Verkauf erschöpft, benötigt der Buchkäufer auch kein Recht zum Weiterverkauf. Der Urheber bzw. Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hat damit keinerlei Möglichkeiten, den Weiterverkauf zu verhindern.

E-Books dagegen werden nicht wie gedruckte Bücher verbreitet, sondern öffentlich zugänglich gemacht (§ 19a UrhG). Der Erschöpfungsgrundsatz gilt für das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nicht, so dass Urheber bzw. Verlage, die die Nutzungsrechte der Urheber erwerben, den Wiederverkauf von E-Books untersagen können. 

Es gibt rechtlich keinen Ansatz, gegen die Geschäftspraxis von Momox vorzugehen.