Warum fordern Autoren wie Verlage nicht, dass ihnen diese Umsätze der Re-Commerce-Händler vergütet werden? Und da auch die Plattformen (wie z.B. Amazon oder Ebay) an dem Geschäftsmodell über die Verfügungstellung der Infrastruktur hinaus durch die Provision mitverdienen… Warum sollten nicht auch diese Firmen zu Ausschüttungen verpflichtet werden in der Höhe ihres Umsatzanteils?
Ich selbst werde in Kürze mein in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschriebenes Recht wahrnehmen und eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags einreichen.
In diesem Sinne sehe ich aber mehr noch die Verlage, die Autorenverbände und die Interessensvertretungen des Buchhandels in der Verantwortung, diese Praxis zu unterbinden und mitzuhelfen, ein Copyright ggf. auch von staatlicher Seite umfassender fassen zu lassen. Vielleicht muss hier tatsächlich der Gesetzgeber tätig werden. Ich bin gespannt, ob der Börsenverein diesbezüglich eine Haltung einnimmt, insbesondere der Urheber- und Verlagsrechts-Ausschuss (UVA) als Unterausschuss des Verleger-Ausschusses.
Freier Warenverkehr ist gut, aber nicht, wenn er dazu führt den Baum abzusägen, auf dem er sitzt. Das Verfügungsrecht eines Wiederverkäufers muss bei einem Kulturgut, dass der Preisbindung unterliegt, in letzter Konsequenz dann enden, wenn professionelle Strukturen entstehen, die die Vielfalt des Handels unterminieren. Darin besteht der Unterschied zwischen einem Buch- und einem Gebrauchtwagenhändler.
Autoren, Verlage, Buchhändler und Zwischenbuchhändler! Wehrt Euch!
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