Jährlich 700.000 Euro Förderung für unabhängige Verlage

Hamburg setzt ein Zeichen

6. Mai 2026
Redaktion Börsenblatt

Hamburg führt als erstes Bundesland eine strukturelle Förderung für unabhängige Verlage ein: den Hamburger Verlagspakt. Mit 700.000 Euro pro Jahr unterstützt die Behörde für Kultur und Medien die Programme unabhängiger Verlage.

Carsten Brosda bei der Landespressekonferenz

Carsten Brosda bei der Landespressekonferenz vom 5. Mai 2026

Im Rahmen der Landespressekonferenz vom 5. Mai stellten Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien, und Volker Petri, Geschäftsführer Börsenverein Nord, das Modell vor. Hamburg sei das erste Bundesland, das eine strukturelle Verlagsförderung einführe, sagte Brosda, aber nicht, weil man das unbedingt allein hätte machen wollen. Vielmehr habe man seit Jahren mit Bund und Ländern über eine gemeinsame Lösung gesprochen, dies habe sich jedoch als "zäh bis nicht aussichtsreich" erwiesen. Da man die Mittel im letzten Haushalt eingeworben habe, mache man in Hamburg nun den Anfang – und hoffe darauf, dass sich andere anschließen.

Brosda weiter: "Verlage erfüllen in der deutschen Kulturlandschaft eine einzigartige Funktion: In ihnen bündeln sich kreative und unternehmerische Kompetenz. Gerade die kleineren unabhängigen Verlage tragen mit ihren individuellen Programmen ganz entscheidend zur Vielfalt von Meinungen und Perspektiven im öffentlichen Diskurs bei. Sie bei dieser Arbeit zu unterstützen und damit genau diese Unabhängigkeit zu sichern, ist uns in Hamburg ein Herzensanliegen. Mit dem Hamburger Verlagspakt investieren wir nachhaltig in den Erhalt der literarischen Vielfalt unserer Stadt und fördern strukturell und langfristig die unabhängigen Kulturverlage."

Volker Petri ergänzt: "Wir freuen uns, dass die Hansestadt Hamburg mit diesem Verlagspakt ihren Ruf als Kulturstadt weiter ausbaut und zugleich unterstreicht, welche wichtige Rolle Verlage dabei spielen. Dieses Programm setzt bundesweit Maßstäbe."

Wer gefördert wird

Gefördert werden pro Förderrunde bis zu 40 unabhängige Verlage mit einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro, die seit mindestens drei Jahren einen festen Firmensitz in Hamburg nachweisen können. 75 Prozent der Verlagseinnahmen müssen sie aus dem Verlegen von Literatur (Sachbuch oder Belletristik) erwirtschaften und mindestens drei selbstständige Publikationen pro Jahr vorweisen. Gefördert werden die Programme oder Programmsegmente der antragsberechtigten Verlage, keine Einzeltitel.

Die Höhe der Förderung bemisst sich am jährlichen Umsatz der Antragstellenden und liegt zwischen 10.000 und 25.000 Euro pro Verlag. Die Behörde für Kultur und Medien prüft die Anträge der Verlage nach diesen Kriterien und bewilligt die Förderung. Verlage können die Zuwendung für alle unmittelbar im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung ihrer Bücher entstehenden Ausgaben verwenden, etwa Honorare für Autor:innen und Übersetzer:innen, Kosten für Umschlaggestaltung und Satz sowie für Illustrationen oder Fotos, Druck- und Herstellungskosten und alternativ die Ausgaben für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit wie Standgebühren auf Buchmessen sowie Reisekosten, Kataloge und andere Werbemittel, Kosten für Pressearbeit und Social Media. Damit komme die Förderung der gesamten Kreativleistung im Verlagswesen zugute.

Bewerbungsportal ist geöffnet

2026 wird die strukturelle Verlagsförderung erstmals eingeführt und gilt in der ersten Förderrunde für dieses Kalenderjahr. Ab 2027 gilt die Förderung dann für zwei Jahren und wird alle zwei Jahre im Rhythmus des Doppelhaushalts neu ausgeschrieben. Weitere Informationen zu den Förderkriterien sowie zum Bewerbungsverfahren gibt es hier.

Die Bewerbung erfolgt bevorzugt digital über das Online-Portal, das ab sofort und bis zum 15. Juni 2026 (23:59 Uhr) für Bewerbungen geöffnet ist.