Urheberrecht

Verlag darf nicht gendern

24. Mai 2022
von Börsenblatt

Eine Autorin hatte sich mehrfach gegen das Gendern in ihrem Text ausgesprochen. Der Zeitschriftenverlag tat es trotzdem – und musste den Wortlaut wiederherstellen.

Text: Zeichnende Person ist durchgestrichen. Gefettet darunter: Zeichner

Laut Meldung auf „Legal Tribune online“ hatte der Verlag das Wort „Zeichner“ durch „zeichnende Person“ ersetzt, obwohl sich die Autorin mehrfach klar gegen ein „Gendern“ an dieser Stelle ausgesprochen hatte.  Die Autorin sah darin eine Urheberrechtsverletzung und zog vor das Landesgericht Hamburg. Dort kam es zu einem Vergleich: Dabei hat sich der Verlag dazu verpflichtet, diese Änderungen rückgängig zu machen und die Ursprungsfassung des Textes wiederherzustellen.

In der Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg hatte das Gericht angedeutet, dass in solchen Änderungen eine klare Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzung erkennbar sei. Im geschlossenen Vergleich wurde genau geregelt, dass der Verlag den Text in seinem Online-Angebot abändert und einen Großteil der Gerichtskosten tragen werde, so LTO weiter. Die Print-Exemplare der Zeitschrift „Training aktuell“ dürfen jedoch weiter ausgeliefert werden. Ein Rückruf erfolgt nicht.

Unterstützt wurde die Autorin Sabine Mertes vom „Verein Deutsche Sprache“, der sich in der Vergangenheit stets lautstark gegen das Gendern eingesetzt hatte.

Wenn Sie das Urteil genau interessiert, hier ist das Aktenzeichen: 18.05.2022, Az. 308 O 176/21