Gericht untersagt "ThaliaPreis"
Thalia darf preisgebundene Bücher nicht mehr dem Zusatz "ThaliaPreis bewerben. Die Werbung sei geeignet, den Verbraucher in die Irre zu führen und den Wettbewerb "nicht unerheblich zu beeinflussen, stellte das Landgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil fest.