Barrierefreie Formate ohne Zustimmung des Verlegers
Blindenbibliotheken dürfen Texte in ein barrierefreies Format übertragen, ohne vorher die Zustimmung des Autors oder Verlegers einzuholen: Der Rat der Europäischen Union hat gestern urheberrechtliche Regelungen zu Gunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen verabschiedet.