Non-Books

Dosen-Glühbirne droht Lichtentzug

17. Juli 2012
von Börsenblatt
Der Verlag MeterMorphosen bietet in seinem Non-Book-Programm als "Kultur-Reserve" eine 60-Watt-Glühlampe in der Dose an. Jetzt droht das Aus: Die Hessische Eichdirektion hat den Verkauf verboten, wie der Frankfurter Verlag mitteilt.

Die 60-Watt-Glühlampe in der Dose, die MeterMorphosen als "Kultur-Reserve" für Licht-Nostalgiker anbietet, erfülle nicht die Anforderungen des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG), so die Verfügung der zuständigen Hessischen Eichdirektion in Darmstadt von Anfang Juli an den Verlag. Solche Leuchtmittel dürften seit September 2011 nicht mehr "in Verkehr gebracht" werden. Der Verlag dürfe als "Inverkehrbringer" das Produkt daher ab sofort nicht mehr anbieten – ansonsten drohe ein Zwangsgeld.

MeterMorphosen habe gegen die Verfügung inzwischen Widerspruch eingelegt, so Ingo Kollmann, einer der Verlagsinhaber, gegenüber boersenblatt.net. Und: "Wir haben die Dosen-Lampe aus dem Online-Shop genommen, bis der Widerspruch geklärt ist". Bei der "Kultur-Reserve" handelt es sich um eine 60-Watt-Glühlampe in üblicher Packverpackung, die in einer Dose steckt. Zu öffnen nur mit einem Dosenöffner. Gestaltet wurde das Objekt durch den Künstler Lutz Jahnke.

Die Dosen-Lampe sei ein "zeitkritisches Statement des Künstlers Lutz Jahnke auf das Verbot der EU-Minister bezüglich der klassischen Glühlampen", so die Position von MeterMorphosen. Das verdeutliche schon der Name "Kultur-Reserve". Der Künstler habe etwa bei der Luminale 2010 in Offenbach auch ein großes Birnendenkmal aufgebaut, welches große Beachtung fand.

Lutz Jahnke fühle sich künstlerisch beeinträchtigt, wenn seine Kunst verboten würde. "Die 'Kultur-Reserve' soll ja nicht geöffnet werden, sondern dient als Mahnmal und eiserne Reserve." Es handele sich um ein Objekt, das die Diskussion zur EU-Entscheidung am laufen halten soll. Allein durch den Ladenpreis von 6,90 Euro sei klar, dass es nicht um einen Birnenverkauf im klassischen Sinne gehe, so die Frankfurter, sondern dass man mit dem Kauf oder dem Verschenken der Kultur-Reserve das Thema kritisch transportieren und reflektieren will.

Auf Anfrage erklärt die Hessische Eichdirektion, dass man keine Auskünfte zu laufenden Verfahren gebe. Allgemein weist die Behörde darauf hin, dass der Handel vor September 2009 "in Verkehr gebrachte" ineffiziente Glühlampen (für Lampen mit Klarglas gelten andere Fristen) weiter abverkaufen dürfe. Verpacke allerdings jemand seine Lampe neu, gelte er nach allgemeiner Rechtsauffassung als Hersteller ("Inverkehrbringer") dieses Produkts.