KNV-Insolvenz
Neue Regeln für offene Rechnungen und Gutschriften
11. März 2019
KNV liefert weiter – für die Bezahlung offener Posten und für Gutschriften bei Remissionen gelten jedoch eine Reihe von Sonderregeln: ein Überblick.
Von Buchhändlern ziehe KNV bis auf Weiteres keine Forderungen ein, die sich auf die Zeit vor der Insolvenz beziehen, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Wahl in einem Brief an die Kunden des Unternehmens. Wahl beschreibt zudem das Procedere bei Remissionen und Gutschriften – und wie es mit den offenen Rechnungen in den nächsten Wochen weitergeht. Börsenblatt online liegt der Brief vor. Das Wichtigste daraus, zunächst mit Blick auf Lieferungen vor dem 14. Februar:
(ab 14. Februar)
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