Die Länderregelungen im Überblick

Corona-Krise: Ab wann Buchhandlungen wieder öffnen dürfen

15. April 2020
von Börsenblatt

Bundeskanzlerin Merkel und die Länder haben sich vergangenen Donnerstag über erste Lockerungen nach dem nahezu vierwöchigen Lockdown verständigt. Unter anderem durften seit dem 20. April alle Geschäfte mit einer Fläche bis 800 Quadratmeter und alle Buchhandlungen wieder öffnen – wenn es nach dem Willen der Bundesregierung ginge. Einige Länder haben aber inzwischen abweichende Regelungen beschlossen. Wir sammeln hier die Exit-Strategien der 16 Bundesländer. Die Daten werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

In welchen Ländern und Städten welche Regelungen zum Tragen von Alltagsmasken gelten und wie viele Kunden in Ihren Laden dürfen, haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst. Die Daten werden fortlaufend aktualisiert.  

Die beschlossenen bundesweit geltenden Regelungen
  • Ab Montag, 20. April, dürfen Geschäfte bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen – unter strengen Hygiene-Auflagen. Einzelne Bundesländer beginnen erst später mit den Wiederöffnungen. Für Buchhandlungen gilt keine Flächenbegrenzung, ebensowenig wie für Kfz-Betriebe und Fahrradläden.
  • Die Kontaktbeschränkungen sollen bis zum 3. Mai verlängert worden, so der Beschluss der Telefonrunde im Kanzleramt.
  • Eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasemasken (Alltagsmasken) haben die Regierungschefs bei ihrer Telefonkonferenz nicht beschlossen. Es soll lediglich eine "dringende Empfehlung" ausgesprochen werden, Alltagsmasken beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen.
  • Ab 4. Mai soll der Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen werden, so die Übereinkunft von Bund und Ländern. Zuerst sollen Abschlussklassen, in einem weiteren Schritt Schüler, die vor Prüfungen oder einem Schulwechsel stehen, wieder die Schule besuchen können.
  • Restaurants und andere gastronomische Einrichtungen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  • Großveranstaltungen wie Fußballspiele oder Konzerte wird es bis 31. August nicht geben.
  • Gottesdienste sollen bis auf weiteres nicht stattfinden. Noch in dieser Woche soll es Gespräche dazu mit dem Bundesinnenminister geben.

Den vollständigen Beschluss der Telefonschaltkonferenz finden Sie unten als Download oder auf der Website der Bundesregierung

Die Länder können in ihren Verordnungen noch Modifizierungen dieser Regelungen vornehmen - siehe Länderübersicht.

Die folgenden länderspezifischen Regelungen werden laufend aktuell ergänzt: 
Baden-Württemberg

Wiedereröffnung ab: 20. April

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen generell; auch in Einkaufszentren

Quadratmeter pro Kunde: 20 als Richtgröße

Einlasskontrollen: ja

Niesschutz an der Kasse: vorgeschrieben

Mund-Nasen-Schutz: empfohlen. Ab dem 27. April gilt in ganz Baden-Württemberg die Maskenpflicht in Geschäften und im ÖPNV (Update 22. April). In Sulz am Neckar und in Kirchheim / Teck gilt diese Pflicht bereits seit dem 17. April in der Öffentlichkeit; sogenannte "Community-Masken" können getragen werden.

Desinfektionsmittel: empfohlen

Öffnung von Schulen: Ab 4. Mai werden Schüler aller Schularten wieder unterrichtet, wenn sie 2020 oder 2021 Abschlussprüfungen ablegen müssen. Auch Abschlussklassen der beruflichen Schulen nehmen wieder am Unterricht teil.

Kontakt zum Landesverband Baden-Württemberg des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise (mit genauem Prozedere) und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

Bayern

Wiedereröffnung ab: 27. April

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter. Update: Ab 29. April müssen Buchhandlungen, die mehr als 800 qm Verkaufsfläche haben, diese derart begrenzen, dass den Kunden nur noch max. 800 qm zur Verfügung stehen. Generell gilt: Größere Ladengeschäfte dürfen ihre Verkaufsfläche auf 800 qm begrenzen. Dies hat das bayerische Kabinett am 28. April nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beschlossen. Kaufhäuser und Einkaufszentren bleiben weiter geschlossen.

Quadratmeter pro Kunde: Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher als ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche sein, Personal nicht mitgerechnet.

Einlasskontrollen: ja

Mund-Nasen-Schutz: Bisher nur ein Gebot. Die Besorgung muss eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen. Update, 20. April: Ministerpräsident Söder kündigt im bayerischen Landtag eine Maskenpflicht in allen Geschäften und im ÖPNV an. Das betrifft auch Geschäfte, die bisher schon geöffnet waren (zum Beispiel Lebensmittelmärkte). Die Maskenpflicht tritt am 27. April in Kraft.

Desinfektionsmittel: empfohlen

Öffnung von Schulen: ab 27. April Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen. Ab 11. Mai startet laut Ministerpräsident Söder der Schulbetrieb mit jenen Klassen, die Prüfungen vor sich haben.

Kontakt zum Landesverband Bayern des Börsenvereins: Hier gibt es Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

Berlin

Buchhandlungen dürfen wie schon bisher geöffnet bleiben. Informationen zu künftig geltenden Hygieneregeln etc. folgen.

Sonstige Einzelhandeslgeschäfte bis 800 Quadratmeter Fläche dürfen ab 22. April öffnen. Läden in größeren Räumlichkeiten wie etwa Warenhäuser können jedoch eine entsprechende Fläche für den Publikumsverkehr abtrennen. In Shoppingmalls müssen die Betreiber der Einkaufszentren den allgemeinen Zutritt zur Mall und Geschäftebetreiber den spezifischen Zutritt zu ihren Verkaufsflächen regulieren.

Es müssen Systeme zur Abstandshaltung zwischen den Kunden – insbesondere im Kassenbereich – geschaffen werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass Warteschlangen verhindert werden und die Anzahl der Besucher*innen reguliert werden kann.

Abstandsregelung: Eine Person auf 20 Quadratmeter

Mund-Nasen-Schutz: Bisher dringend empfohlen. In ÖPNV gilt ab 27. April die Maskenpflicht. Update, 28. April: Für Berliner*innen besteht ab 29. April zudem die Verpflichtung, in Ladengeschäften einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Öffnung von Schulen: Abiturprüfungen starten am 20. April. Ab 27. April sollen die zehnten Klassen wieder unterrichtet werden, ab 4. Mai die sechsten Klassen.

Hilfe vom Landesverband Berlin-Brandenburg des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise, und hier sind die Ansprechpartner*innen im Landesverband zu finden (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins).

Brandenburg

Wiederöffnung: ab 22. April

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandel generell. Größere Läden können auf diese Fläche verringern und so öffnen. Dies gilt ausdrücklich auch für Kaufhäuser, Outlet-Center und Einkaufszentren, in denen der einzelne Laden seine Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen muss. Das Center-Management verantwortet Einlasskontrollen und Hygiene-Maßnahmen. Abstandsregeln müssen gewahrt bleiben, Warteschlangen und Menschenansammlungen auf engem Raum sind zu unterbinden.

Quadratmeter pro Kunde: Soweit Einrichtungen geöffnet sein und Dienstleistungen erbracht werden dürfen, hat dies unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen. In Wartebereichen dürfen sich nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten. Zwischen Personen ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Mund-Nasen-Schutz: dringend empfohlen. Udate, 24. April: In Brandenburg gilt ab 27. April eine Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr − für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.dringend empfohlen.
Die Stadt Postdam hatte bereits zuvor ab 27. April eine Maskenpflicht beim Einkaufen und beim Personennahverkehr verordnet.

Öffnung der Schulen: ab 27. April dürfen die diesjährigen Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10 in Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen") wieder unterrichtet werden. Die Abi-Prüfungen finden ab 20. April statt.

Für Kinder, die durch Homeschooling nicht gut erreicht werden, bieten die Schulen ab 4. Mai ein pädagogisches Präsenz-Angebot an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) an.

Die Kitas bleiben weiter geschlossen, die Notbetreuung von Kindern in Krippen, Kitas und Horten wird aber, zum Beispiel für Alleinerziehende, ab dem 27. April ausgeweitet.

Kontakt zum Landesverband Berlin-Brandenburg des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise, und hier sind die Ansprechpartner*innen im Landesverband zu finden (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins).

Bremen

Wiedereröffnung ab: 20. April

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandel generell. Geschäfte, die über eine größere Verkaufsfläche verfügen, haben die Möglichkeit, diese auf höchstens 800 Quadratmeter zu begrenzen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch Verkaufsstellen in Einkaufszentren öffnen. 

Einlasskontrollen: Geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, zur Sicherstellung der gesteigerten hygienischen Anforderungen (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal) und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie sonstiger Ansammlungen von Menschen sind vorzunehmen. Hierzu können Ausführungsbestimmungen erlassen werden.

Mund-Nasen-Schutz: dringend empfohlen. Update, 22. April: In Bremen will der Senat am Freitag (24. April) eine Maskenpflicht beschließen, die ab 27. April in Geschäften und im Personennahverkehr gelten soll; bislang werden die Alltagsmasken insbesondere im Einzelhandel dringend empfohlen.

Öffnung von Schulen: Prüfungen und ab dem 27. April prüfungsvorbereitender Unterricht für die 10. Klassen, die Vorkurse der gymnasialen Oberstufen, die Prüfungsklassen der vorschulischen Bildungsgänge und in der dualen Ausbildung dürfen durchgeführt werden. Ab 4. Mai können die Abschlussklassen von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie die vierten Klassen der Grundschulen unterrichtet werden.

Kontakt zum Landesverband Nord des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

Hamburg

Wiedereröffnung ab: 20. April

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen generell. Größere Geschäfte können ihre Fläche durch Absperrungen reduzieren und dann auch öffnen.

Mund-Nasen-Schutz: empfohlen. Ab 27. April eine Maskenpflicht in Geschäfen und im ÖPNV.

Öffnung von Schulen: Ab 27. April können sich Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in der Schule auf ihren Schulabschluss vorbereiten. Ab dem 4. Mai sollen die Klassenstufe 4 der Grundschulen, 6 der Gymnasien sowie die Oberstufen von Stadtteilschule und Gymnasium folgen. Alle Klassen werden in kleine und strikt getrennte Lerngruppen aufgeteilt (jeweils die Hälfte in der Schule; 11−13 Kinder im Schnitt pro Klasse). Diese Lerngruppen bekommen dann intensiveren, aber in der Stundenzahl reduzierten Unterricht, der durch Fernunterricht zu Hause ergänzt wird. Bis zu den Maiferien sollen die Schulen Schritt für Schritt die entsprechenden Unterrichtsangebote aufbauen.

Kontakt zum Landesverband Nord des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

Hessen

Wiedereröffnung ab: 20. April

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen generell. Kaufhäuser und Einkaufszentren bleiben weiter geschlossen.

Quadratmeter pro Kunde: 20

Mund-Nasen-Schutz: dringend empfohlen. Ab 27. April gilt die Maskenpflicht in Geschäften und ÖPNV (Hanau hatte für Busse der Hanauer Straßenbahn und das Betreten von Geschäften bereits ab 20. April eine Maskenpflicht angeordnet)

Desinfektionsmittel: empfohlen

Niesschutz-Wand:

Öffnung von Schulen: schrittweise ab 27. April mit den Abschluss-Jahrgängen der Haupt-, Real- und Berufsschulen (Abiturienten müssen nur noch zur mündlichen Prüfung erscheinen), den 12. Klassen sowie den vierten Klassen der Grundschulen. Um die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zu gewährleisten, müssen die Klassen auf eine maximale Größe von 15 Schülerinnen und Schülern verkleinert werden.

Kontakt zum Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins: Hier gibt es Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

Mecklenburg-Vorpommern

Wiedereröffnung ab: 20. April

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen generell. Geschäfte über 800 Quadratmeter müssen ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren. In Shopping-Centern/Shopping-Malls ist jeweils die Verkaufsfläche der einzelnen Geschäfte maßgeblich. Die zentralen Zugangs- und Aufenthaltsbereiche sind von Verkaufsständen freizuhalten.
Update, 30. April: Laut Medien wurde beschlossen, die 800-Quadratmeter-Regelung aufzugeben, sofern Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden. Einzelhändler mit größeren Ladenflächen dürfen ab dem 2. Mai wieder ihre gesamte Verkaufsfläche öffnen.

Quadratmeter pro Kunde: 10 qm, Abstandsregeln müssen eingehalten werden

Mund-Nasen-Schutz: empfohlen. Die Landesregierung am 22. April beschlossen, dass ab 27. April eine Alltagsmaske in Geschäften verpflichtend getragen werden muss. Im öffentlichen Personennahverkehr war eine textile Mund-Nasen-Bedeckung schon als Pflicht vorgesehen.

Desinfektionsmittel: empfohlen

Öffnung der Schulen: Ab 27. April können die zehnten, elften und zwölften Klassen wieder unterrichtet werden. Als nächste Gruppe sollen laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Viertklässler in die Schule dürfen, weil sie von der Grundschule auf weiterführende Schulen wechseln.

Kontakt zum Landesverband Nord des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

Niedersachsen

Wiedereröffnung ab: 20. April

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen generell.

Quadratmeter pro Kunde: 10 qm pro anwesende Person im Laden (d.h. das Personal zählt mit), Mindestabstand 1,5 Meter. Die Händler müssen den Zutritt zur Verkaufsfläche steuern, Warteschlangen vermeiden und die Anforderungen der Hygienevorschriften gewährleisten.

Mund-Nasen-Schutz: dringend empfohlen. Update, 22. April: Niedersachsen führt ab 27. April eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel ein.

Update, 24. April: Osnabrück führt die Maskenpflicht bereits ab Samstag, den 25. April ein. Vorgeschrieben sind die Masken im Bus, in allen Verkaufsstellen, also allen Geschäften, aber auch etwa in der Post und in Banken und auf dem Wochenmarkt. Auch an der Bushaltestelle müssen Mund und Nase bereits bedeckt sein. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahren. In städtischen Gebäuden sind Masken zu tragen.

(bisherige Ausnahmen: Wolfsburg hat sich für eine Maskenpflicht in Geschäften sowie in Rathäusern, Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und in Bussen entschieden. Sie gilt ab Montag, 20. April, mit einer Übergangsfrist von einer Woche bis zunächst zum 6. Mai. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. − In Braunschweig soll es ab 25. April eine Alltagsmaskenpflicht geben − für ÖPNV, Geschäfte oder wenn man sich mit mehreren Personen, z. B. bei Behördengängen in einem Raum befindet. − In Wilhelmshaven gilt eine Maskenpflicht in Bussen ab 27. April)

Desinfektionsmittel: empfohlen

Öffnung der Schulen: Ab 27. April dürfen die zehnten und 13. Klassen unterrichtet werden, ab 4. Mai sollen weitere Klassen folgen.

Kontakt zum Landesverband Nord des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

Nordrhein-Westfalen

Wiedereröffnung ab: 20. April

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen generell. Update, 22. April: Größere Geschäfte dürfen auf 800 Quadratmeter reduzieren. − Der Zugang zu Einkaufszentren, "Shopping Malls", "Factory Outlets" und vergleichbaren Einrichtungen ist nur zu dem Zweck zulässig, dort nach den §§ 5 (Handel: hier sind die Buchhandlungen aufgeführt), 7 (Handwerk, Dienstleistungsbetriebe, Heilberufe) und 9 (Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf) zulässige Einrichtungen aufzusuchen, heißt es in der Verordnung.

Quadratmeter pro Kunde: Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht übersteigen.

Einlasskontrollen: Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen sind zu treffen.

Mund-Nasen-Schutz: Die Nutzung von Alltagsmasken wird insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen (Ausnahme: Münster führt ab 27. April eine Maskenpflicht ein − etwa in Einzelhandelsgeschäften, Banken, im ÖPNV und in städtischen Dienstgebäuden beim Publikumsverkehr. Betroffen sind alle Personen ab sechs Jahre. Auch Schals, Tücher oder selbst genähte Masken können genutzt werden).
Update, 22. April: NRW führt ab 27. April eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel ein. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

Öffnung von Schulen: Am 20. April sollen zunächst die weiterführenden Schulen wieder öffnen, vorerst jedoch nur, damit Lehrer*innen und die Schulträger die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vorbereiten können. Ab 23. April können dann auf freiwilliger Basis die ersten Schüler*innen, die Abschlussprüfungen ablegen, zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen wieder in die Schulen. Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, sollen die Schulen schrittweise ab dem 4. Mai geöffnet werden − zunächst für die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen.

Kindertagesbetreuung: Die derzeitige Notbetreuung wird ab 23. April um einige Berufsgruppen der bisherigen kritischen Infrastruktur moderat erweitert. Für den 27. April wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet, teilt die Landesregierung mit.

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Kontakt zur Regionalgeschäftsstelle des Börsenvereins in NRW: Hier geht es zu aktuellen Informationen rund um die Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Regionalbüro (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

Rheinland-Pfalz

Wiedereröffnung ab: 20. April. Ein dementsprechender Erlass liegt aber noch nicht vor.

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen generell. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.

Quadratmeter pro Kunde: 10

Einlasskontrollen: ja

Mund-Nasen-Schutz: dringend empfohlen. Update, 22. April: Rheinland-Pfalz führt ab 27. April eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel ein.

Desinfektionsmittel: empfohlen

Öffnung von Schulen: Ab 27. April sollen Schüler wieder unterrichtet werden, wenn sie 2020 Abschlussprüfungen ablegen müssen, ab 4. Mai diejenigen, die 2021 Abschlussprüfungen haben, ebenso die Viertklässler.

Kontakt zum Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins: Hier gibt es Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

Saarland

Wiedereröffnung ab: 20. April. Die saarländische Staatskanzlei hat dies bestätigt. Die Verordnung wird noch erarbeitet.

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen generell. Bei Einkaufszentren müssen Buchhändler*innen mit dem kommunalen Ordnungsamt klären, ob das Einkaufszentrum als großflächige Einheit bis zum 4. Mai geschlossen bleibt oder ob es für die Buchhandlung eine Genehmigung und realistische Möglichkeit zur Öffnung gibt.

Quadratmeter pro Kunde: 20

Einlasskontrollen:

Mund-Nasen-Schutz: empfohlen. Update, 22. April: Das Saarland führt ab 27. April eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel ein.

Desinfektionsmittel: empfohlen

Öffnung von Schulen: Schulen bleiben vorerst geschlossen.

Kontakt zum Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins: Hier gibt es Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)

Sachsen

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Wiedereröffnung ab: 20. April

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandel generell. − Der Betrieb von Einkaufszentren und großflächigem Einzelhandel ist grundsätzlich untersagt. Erlaubt ist dort nur die Öffnung von Geschäften des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung, die über einen separaten Kundenzugang von Außen und nicht über mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche verfügen. Bei größeren Geschäften ist eine Reduzierung der Ladenfläche durch Absperrung oder ähnliche Maßnahmen unzulässig.

Quadratmeter pro Kunde: Ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern ist einzuhalten.

Einlasskontrollen: Beschränkung der maximalen Kundenanzahl im Geschäft durch entsprechende Kundenlenkung. Eine für die Einhaltung der Regeln verantwortliche Person muss benannt werden, die bei Kontrollen Auskunft gibt. 

Mund-Nasen-Schutz: Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Verpflichtend ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung seit 20. April bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften. "Kinder müssen nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Wann ein Kind dazu in der Lage ist, entscheiden die Eltern. Eine Altersgrenze wird nicht vorgegeben", so Staatsministerin Petra Köpping.

Öffnung von Schulen: Für Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen. Ab 20. April vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, das zur Prüfungsvorbereitung nötig ist. Ab 22. April beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung für Schülerinnen und Schüler. Ansonsten bleiben Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bis einschließlich 3. Mai geschlossen.

Kontakt zum Landesverband Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Börsenverein: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins).

Sachsen-Anhalt

Buchhandlungen dürfen wie schon bisher geöffnet bleiben. Ein Kunde je 20 Quadratmeter. Einhaltung von mindestens 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen. Information der Kunden durch gut sichtbare Aushänge und regelmäßige Durchsagen.

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Öffnung von Schulen: Ab 23. April sollen nach entsprechenden Vorbereitungen Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen wieder stattfinden. Sowohl Schulleitungen als auch Schulträger sollen die notwendige Vorlaufzeit erhalten, die für die Abstimmungen (ab Montag) notwendig ist. Die Schulen sollen sich darauf vorbereiten den Schulbetrieb ab 4. Mai schrittweise wieder aufzunehmen.

Kontakt zum Landesverband Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Börsenverein: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins).

Schleswig-Holstein

Wiedereröffnung ab: 20. April

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen generell. Laut Ministerpräsident Günther dürfen größere Geschäfte die Verkaufsflächen entsprechend verkleinern. Die maximale Fläche von 800 Quadratmetern gilt in Schleswig-Holstein auch für Läden in Einkaufszentren. Allerdings müssen sie zunächst ein Hygiene- und Sicherheitskonzept vorlegen.

Quadratmeter pro Kunde:

Einlasskontrollen:

Mund-Nasen-Schutz: dringend empfohlen. Ab 29. April gilt eine Maskenpflicht im Einzelhandel und ÖPNV.

Desinfektionsmittel: empfohlen

Öffnung von Schulen: Ab 21. April sollen zunächst die diesjährigen Abschluss-Jahrgänge unterrichtet werden, ab 4. Mai die Abschluss-Klassen 2021 und die Viertklässler.

Kontakt zum Landesverband Nord des Börsenvereins: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins).

Thüringen

Wiedereröffnung ab: 24. April. "Ich bin froh, dass auch Thüringer Einzelhandelsgeschäfte nun am 24. April – statt wie zunächst vorgesehen am 27. April – öffnen können", sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee im Anschluss der Kabinetts-Sitzung vom 17. April in einer Mitteilung aus seinem Haus.

Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen generell. Bibliotheken und Archive sind zur Öffnung zugelassen, ebenso Zoologische und Botanische Gärten, Galerien, Museen und Ausstellungshallen, zusätzlich mit der dringenden Empfehlung der Nutzung von Mund-Nasen-Schutz.
Update, 30. April: Die Landesregierung beschließt, dass ab 4. Mai eine Öffnung der Geschäfte ohne Beschränkung der Verkaufsfläche möglich ist.

Quadratmeter pro Kunde:

Mund-Nasen-Schutz-Pflicht: dringend empfohlen (Ausnahmen: In Jena gibt es eine Maskenpflicht; Details auf der Website der Stadt; im Landkreis Nordhausen gilt eine Maskenpflicht beim Einkaufen im Einzelhandel sowie bei der Nutzung von Bussen, Straßenbahnen, Taxen und dem Schienenverkehr der Harzer Schmalspurbahnen).
Update, 20. April: In Thüringen gilt ab 24. April in allen Geschäften und im ÖPNV eine Maskenpflicht. Das sagte Regierungssprecher Günter Kolodziej der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die "Thüringer Allgemeine" berichtet. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres gilt die Maskenpflicht nicht.

Desinfektionsmittel:

Öffnung von Schulen: ab 27. April Präsenzunterricht für einzelne Schülergruppen – beginnend mit der Vorbereitung der Abiturientinnen und Abiturienten auf ihre Prüfungen. Ab 4. Mai folgen die Abschlussklassen der Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Berufsbildenden Schulen sowie die Abschlüsse der Förderschulen. Bis zum 2. Juni werden alle Schulen Präsenzunterricht in verschiedenen Varianten anbieten, teilt die Thüringer Staatskanzlei mit.

Kontakt zum Landesverband Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Börsenverein: Hier gibt es aktuelle Informationen zur Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Landesverband (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins).