Die Voraussetzung, um das E-Book gratis zu erhalten, war das Herunterladen der Kindle-Lese-App. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Ehrlinger, Hagen et.al., Berlin, an Amazon heißt es: „Die kostenfreie Abgabe preisgebundener Bücher an Letztabnehmer verstößt gegen das Preisbindungsgesetz. Aufgrund eines damit verbundenen Preisnachlasses von 100% stellt dies die schwerwiegendste Form der Unterschreitung des gebundenen Ladenpreises dar. Erschwerend kommt hinzu, daß Sie einen preisgebundenen Titel zur Vermarktung Ihrer Kindle-Lese-App einsetzen und somit "ebook"-Kunden kanalisieren und für Ihr [amazon] ebook-Angebot zu gewinnen beabsichtigen."
In Richtung Bastei Lübbe formulierten die Anwälte: „Für den von amazon begangenen Preisbindungsverstoß haften Sie als "Mittäter", zumindestens aber als Teilnehmer (Anstifter, Gehilfe) gemäß § 830 Abs. 2 ebenso. Der Buchpreisbindungsverstoß ist auf ein gemeinschaftliches Zusammenwirken von Amazon und Ihnen [Bastei-Lübbe] zurückzuführen."
Wie berichtet, hatten sich am Mittwoch Thomas Wrensch, Vorsitzender des Sortimenter-Ausschusses, und Uwe Sigismund vom Arbeitskreis unabhängiger Sortimenter (AKS) mit Bastei-Lübbe-Vorstand Klaus Kluge und Vertriebschefin Stefanie Folle zu einem klärenden Gespräch getroffen.
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