Amtsgericht München entscheidet zugunsten von Heyne-Autoren

Keine Anklage gegen Harrich und Grässlin zugelassen

13. Dezember 2016
Redaktion Börsenblatt
Das Amtsgericht München hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München wegen der verbotenen Veröffentlichung von Gerichtsakten gegen die Journalisten Daniel Harrich und Jürgen Grässlin nicht zugelassen. Dabei ging es um Waffenlieferungen von Heckler & Koch.

Es wird nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig, wie der Münchner Heyne Verlag mitteilte.

Hintergrund

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte der Heyne-Presseinformation zufolge im Zusammenhang mit den Lieferungen von G 36-Sturmgewehren der Firma Heckler & Koch nach Mexiko aufgrund einer Strafanzeige von Jürgen Grässlin 2010 Ermittlungen gegen verantwortliche Manager beim Oberndorfer Waffenhersteller Heckler & Koch sowie gegen Beamte aus Bundeswirtschaftsministerium und Bundesausfuhramt aufgenommen. Diese Ermittlungen führten im September 2015 zur Erhebung einer Anklage, allerdings nur noch gegen sechs Mitarbeiter von Heckler & Koch.

Aufgrund der investigativen Recherchen von Daniel Harrich, Grimme-Preisträger, und Jürgen Grässlin, Träger des Stuttgarter Friedenspreises, hatten der Bayrische Rundfunk (BR) und der Südwest-Rundfunk (SWR) im September 2015 unter dem Titel "Tödliche Exporte" gleichzeitig im Fernsehen, im Rundfunk und im Internet darüber berichtet. So zeigte die ARD etwa im Rahmen eines Themenabends eine TV-Dokumentation sowie den Spielfilm "Meister des Todes" mit Veronica Ferres, Heiner Lauterbach und Axel Milberg.

Der Heyne Verlag veröffentlichte dazu das Buch "Netzwerk des Todes" von Daniel Harrich, Danuta Harrich-Zandberg und Jürgen Grässlin.

Für den Themenabend in der ARD erhielten Daniel Harrich und Jürgen Grässlin 2016 den Grimme-Preis in der Rubrik "Besondere Journalistische Leistung".