Recht und Gesetz

Doppelt irreführend

14. August 2007
Redaktion Börsenblatt
Der Club Bertelsmann darf nicht mehr mit der Aussage werben, bei ihm "sei jedes Buch billiger als bei jedem anderen Händler": Das Landgericht Bielefeld hat jetzt einer entsprechenden Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs stattgegeben.
Der Werbeslogan, eingesetzt im Internet, in Beilagen und Begrüßungsmappen für Neumitglieder, sei irreführend, so die Richter. Schließlich seien nur Clubausgaben billiger – und diese genau genommen im Handel gar nicht zu haben. Auch eine "Aufbrauchfrist" für die Werbemittel wurde abgelehnt: Seit der Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale im Januar 2007 sei mehr als genug Zeit vergangen, um die Club-Werbung umzustellen.