Recht und Gesetz
Doppelt irreführend
14. August 2007
Der Club Bertelsmann darf nicht mehr mit der Aussage werben, bei ihm "sei jedes Buch billiger als bei jedem anderen Händler": Das Landgericht Bielefeld hat jetzt einer entsprechenden Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs stattgegeben.