Einzelhandel

Kirchen klagen gegen verkaufsoffene Sonntage

13. November 2007
Redaktion Börsenblatt
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin haben Verfassungsbeschwerden gegen das Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die Ladenöffnung an bis zu zehn Sonntagen einschließlich der vier Adventssonntage pro Jahr in Berlin, teilen die Kirchen mit. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstützt die Beschwerden.
"Der Sonn- und Feiertagsschutz ist ein hohes Verfassungsgut. Anders als in vielen Staaten ist im Grundgesetz der Sonntag von Verfassungs wegen geschützt. Er dient der freien Religionsausübung, aber auch der Erholung und des Ausgleichs vom Alltag. Dieses hohe Verfassungsgut darf um der Menschen willen nicht leichtfertig für ökonomische Belange aufs Spiel gesetzt werden," erklärte der Leiter der Rechtsabteilung und Vizepräsident des EKD-Kirchenamts, Burkhard Guntau. Der Sonntag sei als Tag des Gottesdienstes, der Muße und der Besinnung zu erhalten. "Beim Sonntagsschutz geht es um die Bewahrung einer wichtigen sozialen Institution, um die kulturelle Qualität des Zusammenlebens, um den Raum für die Freiheit der Religion." Die Kirchenkonferenz, die aus den Leitungen der EKD-Gliedkirchen gebildet wird, habe bereits frühzeitig die Unterstützung der Verfassungsbeschwerde durch die Berliner Landeskirche zugesagt. Mit der Aushöhlung des Sonntagsschutzes, der im Grundgesetz durch Artikel 140 in Aufnahme von Artikel 139 der Weimarer Reisverfassung als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung verfassungsrechtlich verbürgt ist, verstoße der Berliner Gesetzgeber nach der Überzeugung der Kirchen gegen das Grundgesetz. Besonders eklatant zeige sich der Verfassungsverstoß daran, dass alle Adventssonntage für die Ladenöffnung frei gegeben werden; daraus ergebe sich, dass im Dezember die Freigabe des Sonntags für den Handel die Regel, sein Schutz dagegen die Ausnahme sei.