Recht und Gesetz

"TKÜ-Gesetz stellt Verlage faktisch schutzlos"

30. November 2007
Redaktion Börsenblatt
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kritisiert das heute vom Bundesrat behandelte Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), weil Verlage damit nach Ansicht des Verbands faktisch schutzlos gestellt werden.
Das Ländergremium hat sich gegen eine Empfehlung seines Rechtsausschusses entschieden, Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den relevanten Daten zu gewähren. „Der Börsenverein hat großes Verständnis für das sensible Thema Datenschutz, es darf aber nicht sein, dass Verlage von der Verfolgung ihrer Rechte im Netz ausgeschlossen sind“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. „Ich bedauere deshalb die Entscheidung des Bundesrats sehr.“ Auch künftig sei es unter diesen Voraussetzungen für Verlage unmöglich, diejenigen unmittelbar zivilrechtlich zu belangen, die ein Hörbuch oder ein eingescanntes Buch als Datei illegal in eine der so genannten Tauschbörsen ins Internet stellen. Gegen ihren Willen müssten die Verlage deshalb weiterhin strafrechtlich vorgehen. Das Zusammenwirken dieses Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (Vorratsdatenspeicherung) mit der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie zur Verfolgung von Internet-Piraterie führt dazu, dass Daten von Dauernutzern mit so genannten Flatrates an Private, wie beispielsweise Verlage, nicht herausgegeben werden dürfen. Lediglich eine Herausgabe an Strafverfolgungsbehörden ist möglich. Der Börsenverein fordert eine Nachbesserung im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Enforcement-Richtlinie. „Die Politik muss darin Zugriffsrechte für Rechteinhaber wie Verlage vorsehen“, so Skipis. Nur dann werde der Auskunftsanspruch auch realisierbar.