"Was will der Spiegel von Wikipedia?" - Christian Schlüter schreibt in der "FR":
Was also mag jetzt das Hamburger Nachrichtenmagazin Der Spiegel geritten haben, vom Frühjahr an nicht nur alle seit 1947 in dem Blatt erschienenen Artikel sowie Lexika und Wörterbücher kostenlos ins Netz zu stellen, sondern vor allem auch die Einträge der Internet-Enzyklopädie Wikipedia? Offenbar sollen hier die Erträge eines "guten Journalismus" mit den Inhalten eines diffusen, weitestgehend dezentralen und auf freiwilliger Basis organisierten Mitmachprojekts vermischt, verwässert, wenn nicht gar verhunzt werden. .... An Qualität herrscht, sofern sie denn messbar ist, kein Mangel. Woran es allerdings zu mangeln scheint, ist ein näheres Verständnis des mit dem Begriff "Web 2.0." etwas rätselhaft bezeichneten Faktums, dass wir es im Internet längst mit neuen Formen der interaktiven und kollaborativen, zumeist dezentralen und häufig auch unentgeltlichen Wissensproduktion zu tun haben. Mögen nach dem ersten Hype von vor ein paar Jahren viele der damit verbundenen ökonomischen Hoffnungen enttäuscht worden sein: Dieser, wenn man so will, plebejische Aufstand hat sich bislang als überaus widerstandsfähig und ertragreich erwiesen.
"Bücher auf dem Index" - über die Abmahnungen gegen Online-Antiquare heißt es in der WELT:
Nach Angaben der Antiquariatsplattform "booklooker" sind bis zu 300 Internet-Händler betroffen. Ihnen wird vorgeworfen, gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, weil sie mit illegaler Ware dealen. Angestrengt worden sind die Abmahnungen von der Anwältin Christine Ehrhardt aus Overath - im Auftrag der Bonner Fachbuchhandlung Gutenberg. Hinter deren Geschäftsadresse verbirgt sich indes kein aktiver Buchladen, wie Antiquare recherchiert haben, sondern nur ein weiterer Anwalt namens Guido Renner. Die Internet-Händler wittern nun eine Verschwörung großen Stils. Während sich Anwältin Ehrhardt unter Hinweis auf laufende Verfahren nicht direkt äußern will und sich in einer Stellungnahme gegenüber der WELT vor allem auf die Erfordernisse des Jugendschutzes beruft, argwöhnen Online-Antiquare, sie sollten kurz vor dem Erlöschen von Indizierungen noch einmal abgezockt werden. Schließlich geht es um viel Geld: Wer die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung unterschreibt und sich damit verpflichtet, den fraglichen Titel künftig nicht mehr zu führen, muss 5100 Euro Vertragsstrafe pro Buch zahlen, wenn in seinem Sortiment ein indiziertes Buch entdeckt wird. Wer die Unterschrift verweigert, riskiert ein kostspieliges Verfahren. In Erwartung einzelner Prozesse oder einer Musterklage haben Antiquare jetzt einen Verein gegründet, der Spenden aufbringen soll, um für juristische Verfahren gewappnet zu sein.