Schulbuch

Grenzen gezogen

21. Dezember 2007
Redaktion Börsenblatt
Welche Kriterien bei Schulbuchausschreibungen zulässig sind, fasst eine aktuelle Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts genauer – Anlass ist ein Streitfall in Nürnberg. Dort hatte die Kommune Nachlässe auf Mängelexemplare und ältere Titel abgefragt, die aus der Preisbindung herausgefallen sind.
Die Richter sehen dabei die Gefahr eines unzulässigen Kopplungsgeschäfts: Gibt der Händler Mängelexemplare unter Einkaufspreis ab, um sich den Auftrag zu sichern, müssten die preisgebundenen Titel den Verlustausgleich leisten. Auch den verlangten Umtausch von Ergänzungslieferungen, die nicht zu den Auflagen in der Schule passen, bemängelten die Richter: Damit werde das Risiko auf den Bieter abgewälzt, ohne die Gründe für den Fehler zu berücksichtigen. Bei der Frage nach Rabatten für Lehrerprüfstücke haben die Richter keine preisbindungsrechtlichen Bedenken. Hier will der Börsenverein gemeinsam mit den Schulbuchverlagen noch nacharbeiten, um einheitliche Bedingungen für Prüf- und Ansichtsexemplare im Schulbuchgeschäft zu verankern.