Wie der Verband mitteilt, wurden jetzt Abkommen mit den Universitäten Syracuse, Marquette and Hofstra abgeschlossen. In den Verträgen ist festgelegt, dass für digitale Inhalte die gleichen Bedingungen gelten wie bei der Verwendung gedruckter Inhalt. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Cornell University ein solches Abkommen unterzeichnet. Hintergrund der AAP-Aktivitäten ist die wachsende Sorge der Verlage um die Beachtung von Coypright-Richtlinien in Schulen und Universitäten. Dort werden immer mehr urheberrechtlich geschützte digitale Inhalte in Websites und E-Learning-Angebote integriert, ohne dass vorab die Nutzungsgenehmigungen eingeholt werden. Offensichtlich hätten Professoren und Lehrer noch nicht den Schritt von Papier zu Elektronik vollzogen, was die Kenntnis der rechtlichen Situation angeht, so der Verband. Während
routinemäßig Gnehemigungen zur Erstellung von gedruckten Kurs-Lektüren eingeholt würden, geschähe dies bei digitalen Angeboten nur selten.