Urheberrecht

Rohwer gegen Kertesz

29. Januar 2008
Redaktion Börsenblatt
Der Publizist Jörn Jacob Rohwer zieht mit einer spektakulären Feststellungsklage gegen den Rowohlt Verlag und dessen Autor Imre Kertesz vor das Berliner Landgericht, um die Veröffentlichung eines Interviewtextes durchzusetzen.
Er will erreichen, dass von ihm verfasste Bearbeitungen seiner im Jahre 2003 aufgezeichneten drei Gespräche mit dem Literaturnobelpreisträger veröffentlicht werden können. Eine definitive Zusage für eine Publikation wurde ihm durch Imre Kertesz bisher nicht erteilt. Ein Urteil in dem ungewöhnlichen Fall könnte Präzedenzcharakter haben. Der in Berlin lebende Publizist hat sich vor allem mit Interviews prominenter Personen - überwiegend Autoren - und als Essayist einen Namen gemacht. Seine Texte erschienen u.a. in der "Zeit" und der "Frankfurter Rundschau". Die 2005 im Steidl Verlag erschienene Sammlung „Hinter dem Ruhm“ fand ein sehr positives Presseecho. Der Rechtsstreit bezieht sich auf ausführliche biografische Gespräche, die Rohwer im Auftrag des Suhrkamp Verlages mit dem ungarischen Literaturnobelpreisträger aufgezeichnet hatte. Da kurz darauf alle damals verantwortlichen Mitarbeiter den Suhrkamp Verlag verlassen hatten, und auch Imre Kertesz zu Rowohlt wechselte, kam es nie zu einem schriftlichen Vertrag über das Manuskript. Der Rowohlt Verlag gab nach dem Wechsel auf Nachfrage zu verstehen, kein Interesse an der Veröffentlichung eines Gesprächstextes zu haben. Im Verlag erschien 2006 Kertecz’ dokumentarische Selbstbefragung „Dossier K.“ Bewegung kam in den Vorgang, als der Rowohlt Verlag, der seinen Autor in der Sache vertritt, im Sommer vergangenen Jahres versuchte, eine Veröffentlichung der durch Rohwer geführten Gespräche mit einer Unterlassungserklärung zu unterbinden. Dabei argumentierte der Verlag, dass die Urheberrechte für die Antworten nicht beim Interviewer, sondern beim Interviewten lägen. Dieser aber habe einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Außerdem existiere keine Vereinbarung über ein Bearbeitungsrecht. Rohwer stellt diese Punkte in Abrede. Nach seiner Darstellung soll Kertesz seine Einwilligung für die Bearbeitung und deren Veröffentlichung durchaus gegeben haben. Vor allem aber nimmt Rohwer in Anspruch, durch seine Bearbeitung ein neues Werk geschaffen zu haben, für das er allein der Urheber sei und über dessen Veröffentlichung er auch allein verfügen könne. Der Rechtsstreit ist inzwischen beim Berliner Landgericht anhängig. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung wurde noch nicht bekannt gegeben.