Urheberrecht

Volle Vergütung für Multifunktionsgeräte

4. Februar 2008
Redaktion Börsenblatt
Der Bundesgerichtshof hat einen Revisionsantrag von Hewlett-Packard gegen die Urheberrechtsabgabe für Multifunktionsgeräte zurückgewiesen.
Die Richter legten fest, dass für Geräte, die Druck-, Fax-, Scan- und Kopierfunktion vereinen, die urheberrechtliche Vergütung in Höhe von 76,70 Euro pro Stück zu zahlen ist. Das Urteil beende den jahrelangen Rechtsstreit mit den Geräteherstellern, teilte die VG Wort mit. "Für sich gesehen ist das Urteil zu den Multifunktionsgeräten erfreulich. Leider bleibt es aber dabei, dass die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Entfallen der Urheberrechtsabgabe bei vielen Gerätetypen - wie z.B. Drucker - insgesamt wohl ein erhebliches Loch in die Kassen der VG Wort reißen wird", so Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang.