Bislang beliefert die Servicegroup etwa inhabergeführte, mittelständische Kaufhäuser mit Büchern. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft sei allein, dass die Buchhandlungen die Aufnahmekriterien, unter anderem finanzielle Stabilität, erfüllten.
Wie in BÖRSENBLATT 5/2008 berichtet, hat die AUB einen Kooperationsvertrag mit den Bielefeldern abgeschlossen und in ihrem Infobrief dazu wörtlich geschrieben: »Nur AUB-Vereinsmitglieder haben das Recht, als Buchhandlung EK-Mitglied zu werden.« AUB-Vorstand Hartwig Bögeholz schreibt nun zu diesen Widersprüchlichkeiten auf Anfrage der Redaktion: »Wir haben niemals behauptet, dass nicht Unternehmen außerhalb einer AUB-Mitgliedschaft der EK beitreten könnten.« Er stellte klar, dass aber Unternehmen, die die Besonderheiten des AUB-Verbundmodells in Anspruch nehmen wollten, dies nur über eine AUB-Mitgliedschaft tun könnten.