Kulturstaatsministerin informierte noch am Abend

Das Hilfsprogramm: Grütters nennt Details

23. März 2020
von Torsten Casimir
Nach der Verabschiedung eines milliardenschweren Hilfsprogramms für die von der Corona-Krise geschädigten Unternehmen und Selbstständigen kommen schnell Details ans Licht. In einem Telefonat noch am Montagabend informierte Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis, über Einzelheiten zu diesem "Rettungsschirm für den Kulturbereich".

Skipis fasste gegenüber dem Börsenblatt unmittelbar nach seinem Gespräch mit Monika Grütters die Eckpfeiler eines Hilfsprogramms zusammen, das sowohl der Betriebssicherung kleiner Unternehmen als auch der Absicherung persönlicher Lebensumstände diene. Hier die Säulen dieses Programms:

Als Corona-Soforthilfe im Rahmen des Sozialschutzpakets erhalten kleine und mittlere Unternehmen sowie Solo-Selbstständige eine monatliche Unterstützung von 1600 Euro, hinzu kommen finanzielle Zuschüsse zur Miete und zu den Heizkosten. Das Geld solle über die Job-Center der Bundesagentur für Arbeit verteilt werden. "Das soll alles so einfach wie möglich in der Antragstellung gestaltet werden", betont Skipis. Auf der Webseite der Kulturstaatsministerin sollen in Kürze Fallbeispiele veröffentlicht werden, die erkennen lassen, wer anspruchsberechtigt ist.

Auf der Ebene der Betriebsmittelzuschüsse sieht ein Sofortprogramm zur Sicherung der Liquidität vor, dass Betrieben mit bis zu fünf Mitarbeitern (gleich Vollzeitstellen!) eine Hilfe von insgesamt 9000 Euro für drei Monate gewährt wird; bedürftige Betriebe mit bis zu zehn Vollzeitstellen (oder entsprechender Zahl von Vollzeit- oder Teilzeitkräften) sollen insgesamt 15.000 Euro für drei Monate erhalten. Hier wird Skipis zufolge die Antragstellung über die Länder erfolgen. Vermutlich werde ein von der bayerischen Landesregierung bereits entwickeltes, einfach gehaltenes Formular als Blaupause auch für die anderen Bundesländer dienen. Auch hier gelte: "Das Antragsverfahren soll extrem einfach gehalten werden."

Kreditvergaben bis zu einer Höhe von 30.000 Euro sollen vorläufig ohne Prüfung möglich sein. Sie müssen bei der Hausbank aufgenommen werden, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bürgt nach den Angaben von Skipis für bis zu 80 Prozent der Kreditsumme, die Rückzahlung könne auf zehn Jahre gestreckt werden.

Im Zuge allgemeiner Sicherungsmaßnahmen wird, wie von der Bundesregierung bereits angekündigt, das Insolvenzrecht vorerst ausgesetzt. Beiträge zur Künstlersozialkasse können gestundet werden. Und das Kündigungsrecht von Vermietern bei Mietrückständen wird ebenfalls vorläufig ausgesetzt.

Ergänzend zu diesen vom Bund beschlossenen Hilfsmaßnahmen kommen Skipis zufolge noch die jeweiligen Länderprogramme. Es sei daher wichtig, bei der Sichtung der Hilfsangebote sowohl das Programm des Bundes als auch dasjenige des jeweiligen Bundeslands in Betracht zu ziehen. Die Empfehlung des Börsenvereins-Hauptgeschäftsführers an die Branche: "Schauen Sie auf der Webseite der Kulturstaatsministerin nach den Details. Dort werden in Kürze auch alle Links zu den entsprechenden Antragsformularen publiziert."

Alexander Skipis wertet die am Montag in Berlin getroffenen Entscheidungen als "einen hervorragenden ersten Schritt, um die schlimmsten Auswirkungen der Virus-Krise abzufedern". Er sei der Bundesregierung, allen voran der Kulturstaatsministerin, sehr dankbar. "Ich weiß, wie schwer für Monika Grütters dieser Kampf für unsere Branche im Wettbewerb mit den vielen wirtschaftlichen Interessen zu führen war."