Pro und Contra

Schonung oder Haftung?

3. April 2008
Redaktion Börsenblatt
BAG: Soll gegen Ehrenamtliche, denen Missmanagement vorgeworfen wird, Anspruch auf Schadenersatz erhoben werden? Zwei Positionen.
PRO: »Auch die Ehrenamtlichen müssen alle Konsequenzen tragen«, meint Heinz Gollhardt, Stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands NRW: In einem Rechtsgutachten zum BAG-Debakel wurde »eklatantes Missmanagement« sowohl auf operativer Ebene wie der des Aufsichtsrates festgestellt. Der BBG-Holding-Aufsichtsrat hat daraufhin vorgeschlagen, die hauptamtlich Tätigen in der BAG zur Rechenschaft zu ziehen, die ehrenamtlich tätigen Aufsichtsräte jedoch nicht. Haupt- wie Ehrenamt sind für das unbestrittene Missmanagement verantwortlich. Zur Begründung für die Milde gegenüber den ehrenamtlich Tätigen führt der Vorsteher an, dass wir »zur erfolgreichen Arbeit in unserer Branche auf das engagierte und vertrauensvolle Zusammenwirken ehrenamtlich Tätiger angewiesen« seien. Mit anderen Worten: Hätten Ehrenamtliche damit zu rechnen, für krasse Fehlentscheidungen in Anspruch genommen zu werden, würde sich keiner mehr zur Verfügung stellen. Das kann nicht die Basis für Führungsaufgaben bei uns sein. Hohe Ansprüche an die Kompetenz, Professionalität und das Verantwortungsbewusstsein sind an die Ehrenamtlichen ebenso zu stellen wie an die Festangestellten. Mit allen Konsequenzen für beide. Der BBG-Vorschlag kommt in einer Zeit, in der die Rettung heruntergewirtschafteter Unternehmen mit Steuergeldern heftig kritisiert wird. Bei uns sind es keine Steuergelder, sondern die Mitgliedsbeiträge. CONTRA: »Das Ehrenamt darf nicht unter dem Damoklesschwert der Haftung stehen«, meint Stefan Könemann, Vorsitzender des Landesverbands NRW: Bei der Frage einer Haftung einiger ehemaliger BAG-Aufsichtsräte sind sich trotz Kontroversen anscheinend die meisten zumindest im Ergebnis einig: Kein Ehrenamtlicher soll mit seinem Privatvermögen haften. Das ist gut so und ergibt sich schon aus allgemeinen Haftungsgrundsätzen: Wer den Rahm einer Tätigkeit abschöpft, zum Beispiel als Unternehmer oder als Geschäftsführer, soll auch in bestimmten Fällen Risiken tragen. Ertragschance und Verlustrisiko korrespondieren miteinander. Je höher die Chancen, desto höher auch die Risiken. Wer unentgeltlich tätig wird, darf also nur selten belangt werden. Ob ein solch seltener Fall vorliegt, klären üblicherweise Gutachter. Auf ein Gutachten folgt dann ein Gegengutachten und so weiter. Die Rechtsgrundsätze stammen aus der freien Wirtschaft, wo häufig hoch dotierte Aufsichtsräte über Wohl und Wehe großer Unternehmen wachen, und sind, wie der BAG-Fall beweist, nicht wirklich geeignet, um zu einem befriedigenden Ergebnis im Fall von ehrenamtlich Tätigen zu kommen. Daher ist der Inhalt solcher Gutachten für uns uninteressant. Wir sind ein Verband, der vom Engagement seiner honorigen Mitglieder lebt. Deren Tätigkeit darf nicht unter dem Damoklesschwert einer Haftung stehen. Niemand würde sich noch engagieren. Das letzte Wort in der Haftungsfrage bei der BAG hat dann am 20. Juni die Hauptversammlung des Börsenvereins in Berlin.