Weihnachtsgeschäft 2008

Geschenke-Kauf im Internet

24. November 2008
Redaktion Börsenblatt
10,5 Millionen Deutsche planen dieses Jahr den Kauf von Weihnachtsgeschenken im Internet. Zu diesem Ergebnis kommt der Hightech-Verband BITKOM. Weitere acht Millionen seien an Weihnachts-Shopping im Web interessiert, so die Umfrage von Forsa und BITKOM.
Der Umfrage zufolge haben mehr als zwei Millionen Online-Shopper ihre Weihnachtsgeschenke für 2008 bereits im Web gekauft. Vor allem junge Erwachsene ordern danach ihre Weihnachtsgeschenke im Netz. In der Altersgruppe zwischen 18 und 44 Jahren hat jeder Vierte entsprechende Pläne oder bereits Präsente bestellt. Dagegen wollen nur zwei Prozent der Senioren ab 60 Jahren diese Möglichkeiten nutzen. Hier einige Tipps des BITKOM zum Online-Shopping: 1. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Lassen Sie sich von knalligen Webseiten nicht beeindrucken. Zeichen für die Seriosität sind ein Impressum mit voller Anschrift und Nennung des Geschäftsführers und verständliche Geschäftsbedingungen (AGB). Kunden sollten auch die Datenschutzerklärung lesen und prüfen, ob unerwünschte Werbe-Mails abgelehnt werden können. Manche Shops werden von unabhängigen Experten geprüft und erhalten ein Zertifikat oder Siegel. Mit die wirksamste Kontrolle üben die Kunden selbst aus: Auf vielen Shopping-, Preisvergleich- und Auktionsseiten können sie die Händler beurteilen. Wer gute Bewertungen hat, rückt in die engere Wahl. 2. Sicher bezahlen Konto- oder Kreditkartendaten müssen über eine sichere Internetverbindung übertragen werden. Das ist erkennbar an den Buchstaben „https“ in der Adresse der Webseite und einem Schloss- oder Schlüssel-Symbol im Internet-Programm (Browser). Zukünftig sind sichere Webseiten auch an einer grün hinterlegten Adresszeile erkennbar, wenn sich der Betreiber einer unabhängigen Prüfung unterzogen hat. Man kann per Lastschrift, Kreditkarte oder Rechnung zahlen. Es gibt auch Bezahl-Dienste zur Kaufabwicklung, bei denen die Bankdaten nur einmal hinterlegt werden. Vorkasse per Überweisung ist verbreitet, aber riskanter. 3. Die wichtigsten Vorgänge dokumentieren Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die einzelnen Bestellschritte inklusive Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrucken. E-Mails, in denen der Händler die Order bestätigt, sollten Kunden ebenfalls aufbewahren. 4. Im Fall der Fälle: Widerrufsrecht nutzen Die Ware ist gerade geliefert, doch sie erfüllt nicht die Erwartungen? Binnen zwei Wochen darf sie in der Regel an den Verkäufer zurückgeschickt werden. Dann muss der Kaufpreis erstattet werden – und auch die Rücksende-Kosten, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat.