Errechnet hatte sie die AG Pro im Börsenverein, der sowohl Sortimenter als auch Verleger und Zwischenbuchhändler angehören. »Ohne Remissionen wird es zwar nie ganz gehen«, meinte SoA-Vorstandsmitglied Bickel, »aber es muss ein Umdenken einsetzen, und zwar bei uns im Sortiment.« »Es ist nicht zuletzt eine Sache im Kopf«, pflichtete ihr Wilfried Bengsch (Bücher Bengsch, Halberstadt) bei, »viele denken, das kostet mich ja nichts, also kauf’ ich die Titel erst mal ein. Aber ich kann nicht einkaufen, damit ich später remittiere.«
Auch der Vorschlag, künftig körperlos zu remittieren, sei unwirtschaftlich, führte Bickel weiter aus. Es entfallen nur die Transportkosten für die Ware, aber noch nicht einmal proportional, da Kleinsendungen verhältnismäßig teuer seien. »Und man muss Gutschriften erstellen, Makulaturware kennzeichnen, als Altpapier entsorgen. Das müsste doch auch anders gehen.« Unverständnis zeigten die Sortimenter gegenüber den Kollegen, die etwa Taschenbücher schon nach vier Wochen zurückschickten. »Was um alles in der Welt soll das?«, fragte nicht nur Viola Taube (Buchhandlung Viola Taube, Nordhorn) und schlug vor, einmal über Fristen nachzudenken. Vielleicht ändere sich das Remissionsverhalten, wenn man frühestens nach einem halben Jahr zurückschicken dürfe. Einige Buchhändler, so wurde in der Diskussion deutlich, handelten wohl aus finanziellen Engpässen heraus: Da werde »Harry Potter« remittiert und drei Monate später wieder bestellt, nur um wieder liquide Mittel zu haben.
Hartmut Falter (Mayersche) mahnte Lösungsvorschläge an, die in die Praxis umzusetzen seien. Um die Prozesse zu vereinfachen, sei vielleicht eine Begrenzung der Remissionsquote auf zehn Prozent hilfreich, so eine Idee des Ausschusses. Nützlich sei auch ein Blick auf die Taschenbuchverlage, die statt des Remissionsrechts ein Umtauschrecht pflegten, nach dem sich Buchhandlungen ein anderes Buch aussuchen könnten. »Die Entscheidung liegt jedoch in der Hoheit der Verlage«, machte Franziska Bickel noch einmal deutlich. Die dann auch ihr Verhalten ändern müssten, forderte Wilfried Bengsch: »Wir alle bekommen täglich vier Faxe mit Aktionen, bei denen das Remissionsrecht auffällig groß gepflegt wird – das verleitet eine ganze Anzahl von Sortimentern, bedenkenlos zuzugreifen.«
Letztlich unterstützte der SoA die Empfehlungen der AG Pro:
- Den Verlagen wird empfohlen, die selbst praktizierte Verwertung von Remittenden kritisch zu hinterfragen: Ist das Geschäft mit Remittenden Ursache oder Wirkung? Warum wird ein Prozess, der zu keiner Wertschöpfung führt, immer weiter diversifiziert?
- Den Verlagen wird empfohlen, im Remittendenprozess soweit wie möglich auf jede zusätzliche Veredelung zu verzichten. Die mit Warenfluss verbundenen Remissionsarten (normale Remission und Blindremission) sind schon per se nicht wertschöpfend. Eine oder gar mehrere zusätzliche Leistungen am Produkt (Einschweißen, Etikett anbringen, ISBN recherchieren, Inhalt prüfen ...) führen zu einem deutlich negativen Deckungsbeitrag. Es wird empfohlen, Artikel mit einem individualisierten Nachbearbeitungsbedarf von der Wiedereinlagerung auszuschließen und stattdessen zu makulieren / entsorgen.
- Dem Handel wird empfohlen, sich den Arbeitsablauf in der eigenen Buchhandlung kritisch anzuschauen und Optimierungsmöglichkeiten zu suchen.
- Insbesondere kleinere Buchhandlungen können durch eine Verbesserung der internen Abläufe ihre Remissionsquote oft spürbar senken.
- Dem Handel wird empfohlen, auf 1-Stück-Remissionen so weit wie möglich zu verzichten. Die hierbei entstehenden Prozesskosten (insbesondere Transport) stehen in keinem Verhältnis zur erwarteten Gutschrift.
- Dem Handel wird empfohlen, sein Remissionswesen so zu organisieren, dass die Remissionen innerhalb der Buchhandlung in Absprache mit dem Verlag und der Auslieferung verlagsweise auf 2, maximal 3 Remissionstermine pro Jahr gebündelt werden. Die reduziert Prozesskosten auf Handels- wie auf Verlagsseite.