Der Fall "Sumo"
"Einstweilige Verfügung richtet sich lediglich gegen Werbung und Ausstattung"
15. Januar 2010
Im Fall "Sumo" hat sich nun auch der Taschen Verlag zu Wort gemeldet. Wie Managing Editor Florian Kobler schreibt, richte sich die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln ausschließlich gegen die Werbung und die ursprüngliche Ausstattung der 100-Euro-Ausgabe.
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