Gerichtsurteil
Keine Foto-Gebühren für Schlösser-Stiftung
19. Februar 2010
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg darf laut einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts keine Gebühren für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parkanlagen und Gebäude erheben. Es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten, entschied das Gericht am Donnerstag in Brandenburg/Havel.