Gerichtsurteil

Keine Foto-Gebühren für Schlösser-Stiftung

19. Februar 2010
Redaktion Börsenblatt
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg darf laut einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts keine Gebühren für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parkanlagen und Gebäude erheben. Es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten, entschied das Gericht am Donnerstag in Brandenburg/Havel. 
Es wies damit drei Klagen der Stiftung gegen einen Fotografen und zwei Fotoagenturen zurück, denen das Landgericht Potsdam zuvor stattgegeben hatte, berichtet dpa. Die Stiftung argumentiert, als Eigentümerin der Kultureinrichtungen stehe ihr das ausschließliche Recht an Fotos zu.