Rechtsstreit
Fotografieren im Park erlaubt
26. Februar 2010
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf von Fotografen nun doch keine Nutzungsgebühr für gewerbliche Aufnahmen ihrer Außenanlagen verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg jetzt entschieden – und damit vorangegangene Urteile aufgehoben.
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