Am Montag dieser Woche habe man "vor Gericht mit dem Betriebsrat einen Vergleich geschlossen", heißt es aus der DBH-Zentrale; "der Wahlvorstand verpflichtet sich, keine Wahl zu einem unternehmenseinheitlichen Betriebsrat einzuleiten". Wie berichtet, hatte die DBH zuvor ein Gericht angerufen, um per einstweiliger Verfügung einen Rechtsfehler bestätigen zu lassen.