Bundesgerichtshof

Google darf urheberrechtlich geschützte Bilder zeigen

29. April 2010
Redaktion Börsenblatt
Der Suchmaschinenbetreiber Google verletzt nicht das Urheberrecht, wenn er urheberrechtlich geschützte Bilder und Fotos als Vorschaubilder in seiner Bildsuche zeigt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Damit hatte eine Malerin und Grafikerin aus Weimar in letzter Instanz keinen Erfolg mit ihrer Klage. Sie wollte verhindern, dass ihre Bilder in der Google Bildersuche angezeigt werden. 

Der Bundesgerichtshof argumentierte: Wer Inhalte durchsuchbar ins Netz stellt, muss mit der Indexierung in der Bildersuche leben. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu: "Die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen."

Die Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts wurde mit Spannung erwartet. Hätten die Richter anders entschieden, wäre womöglich die gesamte Bildersuche im Internet bedroht gewesen. 

Auch die Vorinstanzen haben die auf Unterlassung gerichtete Klage der Klägerin abgewiesen.