Einstweilige Verfügung ist vom Tisch

Kein Damoklesschwert mehr über "Hauptsache lecker"

22. Februar 2011
Redaktion Börsenblatt
Die Einstweilige Verfügung gegen Steffen Henssler und sein Buch "Hauptsache lecker" (Dorling Kindersley) ist aufgehoben: Die heutige Anhörung bei der Wirtschaftskammer im Landgericht München endete mit einem Vergleich.

Im Kern ging es darum, dass der Verlag Zabert Sandmann, der 2006 das Buch "Hensslers Küche" veröffentlicht hatte, gerne weiter mit dem TV-Koch Bücher produziert hätte. Ein Passus im Autorenvertrag habe ein Wettbewerbsverbot vorgesehen, "das üblicherweise etwa zwei bis vier Jahre geht", erläutert Dorling Kindersley Vertriebschefin Doris Giesemann, die bei der Anhörung anwesend war. Henssler habe mit Zabert Sandmann keine Einigung erzielen können, wie ein neues Buch nach seinen Vorstellungen aussehen solle, und habe dann mit Dorling Kindersley ein vom Typ her ganz anderes Buch gemacht, so Giesemann. "Der Autor hat durch seinen Anwalt erklären lassen, dass er die Einstweilige Verfügung des Zabert Sandmann Verlags als ein Berufsverbot empfindet – er könne dann nie wieder Bücher, wie sie ihm vorschweben, machen."

Die Anhörung endete mit einem Vergleich: Autor Steffan Henssler verpflichtete sich zur Zahlung einer Summe, womit die Einstweilige Verfügung vom Tisch war. "Auch wenn der Vergleich nicht unserem Rechtsempfinden entspricht", sagt Doris Giesemann, "sind wir doch froh, dass dieses wunderbare Buch jetzt ungehindert verbreitet werden kann."

"Hauptsache lecker" hätte eigentlich mit einer Auflage von 50.000 Exemplaren am 17. Februar starten sollen, war wegen der Klage gegen den Autor zunächst zurückgehalten worden und ist erst seit dieser Woche im Handel.