Einreichen können neben den Landesrundfunkanstalten der ARD und DRadio auch Verlage, Autoren und andere Hörspiel-Produzenten. Bedingung ist, dass die eingereichten Werke bereits veröffentlicht bzw. gesendet wurden oder einen festen Sende- bzw. Veröffentlichungstermin bis zum 31. Dezember 2011 nachweisen können. Produktionen, die vor dem 1. Juli 2010 erschienen sind, sind nicht zugelassen. Jeder Einreicher darf nur eine Produktion mit einer maximalen Länge von 90 Minuten in Form einer CD zum Wettbewerb einsenden. Einzelne Folgen von Hörspielserien sind ausdrücklich zugelassen. Die Einreichung einer Serienfolge schließt jedoch die Einreichung anderer Folgen der Serie aus.