"Die Gesellschaft erhält keinen Schadensersatz, sondern hat vielmehr die Kosten des Verfahrens in Höhe von rund 430.000 Euro zu tragen", so die Mitteilung des Börsenvereins.
Wie auf boersenblatt.net berichtet, kam ein Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, es bestünden Schadensersatzansprüche gegen Organe der damaligen BAG in vielfacher Millionenhöhe. Der Aufsichtsrat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft (BBG) sah sich daraufhin rechtlich verpflichtet, diese Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
2010 wurde das Abrechnungsgeschäft der BAG Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft an die DZB Bank in Mainhausen verkauft. Als strategischer Partner führt die Bank die BAG als Brancheninstrument im Sinne der Mitglieder des Börsenvereins fort und entwickelt sie weiter.