BGH-Entscheid

Suhrkamp: Joachim Unseld verliert Streit ums Erbe

30. November 2011
Redaktion Börsenblatt
Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Dienstag über den Nachlass des Suhrkamp-Verlegers Siegfried Unseld entschieden: Dem Verlegersohn Joachim Unseld steht danach nicht mehr als rund 800.000 Euro zu. Joachim Unseld und seine Stiefmutter Ulla Unseld-Berkéwicz hatten jahrelang über die Höhe des Pflichtteils gestritten – Unseld soll etwa 2,4 Millionen Euro gefordert haben.

Die der Siegfried Unseld-Stiftung eingeräumten Unterbeteiligungen an Gesellschaften der Suhrkamp-Verlagsgruppe würden nicht in den Nachlass des Verlegers Siegfried Unseld fallen, so die Begründung des BGH. Daher seien sie bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs seines Sohnes Joachim Unseld auch nicht zu berücksichtigen.

Siegfried Unseld hatte im Oktober 2001 die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung als seine Alleinerbin eingesetzt und einer weiteren Stiftung, der Siegfried Unseld-Stiftung, unentgeltlich Unterbeteiligungen in Höhe von je 30 Prozent eingeräumt, unter anderem an den Verlagen Suhrkamp und Insel. Nach Unselds Tod 2002 war über die Höhe des Pflichtteilsanspruchs von Sohn Joachim Unseld, Verleger der Frankfurter Verlagsanstalt, zwischen ihm und der von  Ulla Unseld-Berkéwicz vertretenen Alleinerbin keine Einigung erzielt worden. Die Parteien stritten u.a. darüber, ob die Unterbeteiligungen an den Verlagsgesellschaften bereits zu Lebzeiten von Siegfried Unseld der Unseld-Stiftung mit Abschluss der darauf gerichteten Verträge im Oktober 2001 rechtswirksam geschenkt worden und damit bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs nicht zu berücksichtigen waren. Der BGH hat jetzt entschieden: Die Übertragung der Beteiligung entspreche einer Schenkung unter Lebenden. Die damit verbundenen Werte fließen also nicht ins Erbe ein, so der BGH in einer Pressemitteilung.

Nach erbittertem Streit um Suhrkamps Umzug nach Berlin hatte Joachim Unseld sich vor zwei Jahren von seinen Beteiligungen am Suhrkamp Verlag getrennt. 

Doch der Streit geht weiter: Suhrkamps Minderheitsgesellschafter, Hans Barlachs Medien Holding AG Winterthur, hatte im September den Gesellschafterstreit wieder hochkochen lassen und Klage gegen Suhrkamp eingereicht. Hans Barlach gehören fast 40 Prozent vom Suhrkamp Verlag; zum 1. Januar 2012 will er zusammen mit dem ehemaligen Chefredakteur der Berliner Zeitung, Josef Depenbrock, selbst in die Geschäftsleitung des Suhrkamp Verlags eintreten und sich dort um die Bereiche Controlling und Finanzen kümmern.