Urheberrecht

EuGH: Keine Filtersyteme bei sozialen Netzwerken

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Internet-Plattformen müssen kein Filtersystem für urheberrechtlich geschützte Werke einrichten, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Dies sei mit europäischem Recht nicht vereinbar. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (Eco) begrüßt das Urteil.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Internet-Plattformen nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die gespeicherten Inhalte ihrer Kunden mit einem Filtersystem zu durchsuchen, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen.

Die Belgische Verwertungsgesellschaft Sabam wollte den Belgischen Social-Network-Dienst Netlog gerichtlich zur Installation eines solchen Systems zwingen. Damit sollten gespeicherte Dateien sämtlicher Kunden vorbeugend durchsucht werden, um geschütztes Material aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft zu entdecken. Dies ist mit europäischem Recht nicht vereinbar, urteilten jetzt die Richter. Die Entscheidung könnte Auswirkung auf das umstrittene Urheberrechts-Abkommen Acta haben.

"Das Urteil bringt Rechtssicherheit für die europäischen Provider und bestätigt noch einmal ausdrücklich, dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben", sagt Oliver Süme, Vorstand beim Verband der deutschen Internetwirtschaft (Eco). Das Verbot von Filter-Technologien zur Überwachung von Kundendaten sei eine endgültige Absage an die Forderung nach solchen Systemen.

Jüngst hatten auch der Branchenverband Bitkom und der Bundesverband IT-Mittelstand davor gewarnt, die "Internet-Provider zu Hilfssheriffs der Rechteinhaber" zu machen.