Urheberrecht: Keine Einigung mit YouTube

Gema zieht vor Schiedsstelle

11. Januar 2013
von Börsenblatt
Die Musikverwertungsgesellschaft Gema hat die Verhandlungen mit YouTube für "vorerst gescheitert" erklärt und die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet. Anhand der von der Gema eingereichten Schadenersatzanträge soll die Schiedsstelle über eine angemessene Vergütung von geschützten Musiktiteln auf YouTube entscheiden. YouTube-Eigner Google zeigte sich in einer ersten Reaktion darauf "überrascht und enttäuscht".

Die Gema hatte in den Verhandlungen mit YouTube eine Minimalvergütung von 0,375 Cent pro Streaming gefordert und hofft nun auf einen günstigen Schiedsspruch. Gema-Vorstandsvorsitzender Harald Heker kritisierte, dass sich YouTube seit dem 1. April 2009 einer angemessenen Lizenzierung verweigere. Seither würden die von der Gema wahrgenommenen Rechte der Mitglieder ohne jegliche Vergütung genutzt. Da YouTube urheberrechtlich geschützte Musikwerte massenhaft nutze, sei eine Schadensersatzforderung angebracht.

In einem weiteren Schritt, so die Gema in ihrer Pressemitteilung, will die Verwertungsgesellschaft YouTube wegen irreführender Sperrtafeln abmahnen. "Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere." Tatsächlich sei die Gema jedoch immer dazu bereit gewesen, eine Lizenz zu erteilen, die YouTube nach den gesetzlichen Regelungen auch jederzeit einseitig hätte erwerben können. YouTube sei aber in der Vergangenheit nicht bereit gewesen, diesen Weg einzuschlagen. Bislang habe man in diesem Zusammenhang auf rechtliche Schritte bewusst verzichtet, um die laufenden Gespräche durch ein weiteres gerichtliches Verfahren nicht zu belasten.

YouTube-Sprecherin Mounira Latrache zeigte sich vom "wiederholten Abbruch der Verhandlungen durch die Gema überrascht und enttäuscht". YouTube sei der festen Überzeugung, dass Rechteinhaber und Musikschaffende von ihrer kreativen Arbeit auf YouTube profitieren sollen. "Wir haben Dutzende von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Länder geschlossen, weil wir Musikschaffenden dadurch zu einer wichtigen Einnahmequelle verhelfen und wir Künstlern eine Plattform bieten, um entdeckt und bekannt zu werden", erklärte Latrache. In Deutschland hingegen seien Künstlern, Komponisten, Autoren, Verlagen und Plattenfirmen diese Möglichkeiten durch die Entscheidungen der Gema verwehrt. Man werde weiterhin alles daran setzen, mit der GEMA eine dem Geschäftsmodell von YouTube entsprechende Lösung zu finden.