US-Gericht verurteilt Apple wegen E-Book-Preisabsprachen

Biss in den sauren Apfel

6. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Am Ausgang des Prozesses in New York hatten Prozessbeobachter wenig Zweifel: Richterin Denis Cote sprach Apple gestern schuldig, im Jahr 2010 zum Schaden der Verbraucher Preisabsprachen mit fünf großen Verlagshäusern getroffen zu haben. Während die Verlage sich bereits zähneknirschend zu Vergleichen bereit erklärt hatten, will Apple weiterkämpfen. Mit geringen Erfolgschancen.

Apple hatte den Verlagsgruppen (Hachette Book Group, HarperCollins, Simon & Schuster, Penguin und Macmillan) ermöglicht, in den USA eine Art Preisbindung auf den E-Books durchzusetzen: Gegen 30 Prozent Provision durften die Verlage die Preise für ihre digitalen Bücher selbst festlegen. Für Buchhändler und Verleger, die unter den Ramschpreisen Amazons zu leiden hatten, kam das durchaus gelegen: Der Preisunterschied zwischen gedruckten Büchern und E-Books wurde dadurch geringer und das Sortiment, das sich im Verdrängungswettbewerb gegen die Onlinehändler sieht, konnte etwas stärker durchatmen.

Apple verteidigte laut "Publishers Weekly" das Agency-Modell auch nach dem Urteil: Im amerikanischen E-Book-Markt will der Online-Gigant überhaupt erst für Wettbewerb gesorgt zu haben – Amazon befindet sich im Markt ohne Preisbindung quasi in Monopolstellung – und darf die Preise selbst festlegen. Nach der Phase von aggressivem Preisdumping, das der Verbreitung des geschlossenen Kindle-Reader-Systems diente und Billig-E-Books zur Verdrängung des Wettbewerbs, dreht Jeff Bezos mittlerweile an der Preisschraube.

Richterin Cote begründete das Urteil nicht per se mit der Durchführung eines Agency Modells. Sie sah es aber in ihrer Begründung als erwiesenen an, dass Apple das Modell zum Zweck eingesetzt hat, um im Verbund mit den Verlagen höhere Preise für E-Books auf dem Markt zu etablieren – so sei amerikanischen Lesern ein Schaden in Millionenhöhe entstanden.

Ob Amazons Preispolitik unfair sei oder gar im Konflikt mit dem Gesetz stehen könnte, so Cote, darum sei es im Apple-Verfahren nicht gegangen, deutete die Richterin an. Apple könne dies auch nicht als Begründung für eigene Rechtsverstöße geltend machen.

Welche Strafe nun auf Apple zukommt ist derweil noch offen – die Verlage hatten sich bereits im Vorfeld zu Millionenvergleichen bereit erklärt.