Merkblatt des Börsenvereins akutalisiert

Erlaubte Nachlässe beim Buchverkauf

10. Februar 2014
Redaktion Börsenblatt
Der Börsenverein hat sein Merkblatt "Erlaubte Nachlässe beim Verkauf von Büchern an Endverbraucher" aktualisiert und stellt es auf seiner Website zum Download zur Verfügung.
Laut Angabe der Rechtsabteilung des Börsenvereins wurde das Merkblatt geringfügig modifiziert und um Bemerkungen zu den Ärztebibliotheken ergänzt. Das Merkblatt, das unten auch als PDF anhängt, schlüsselt detailliert auf, wann und welche Nachlässe beim Verkauf von Büchern an Endverbraucher gegeben werden dürfen.