Diese betreffen alle Kombinationen von elektronischen und Print-Produkten, da nach den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums das einheitliche Entgelt für ein Bündel unterschiedlich zu besteuernder Leistungen in zwei Bemessungsgrundlagen aufgeteilt werden muss. "Mit dieser Vorgabe muss jeder einzelne Marktteilnehmer umgehen, ganz unabhängig davon, wie die Europäische Union zukünftig mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz verfährt", so Franziska Bickel, Vorsitzende der AG PRO.
Die Task Force "Bundle" wird sich dafür einsetzen, dass bei den Organisationen GS1 und Editeur entsprechende Gruppierungen an einer Konkretisierung der erforderlichen Prozessstrukturen arbeiten. Empfehlungen zur Umsetzung sollen bis Ende des Jahres vorgelegt werden.
Schon jetzt stehe fest, so Bickel, dass die ohnehin lange überfällige und vom Börsenverein seit Jahren empfohlene Umstellung von BWA- auf EANCOM-Standard nun zwingend zu erfolgen hat, da die neuen Anforderungen durch die steuerliche Behandlung von Bundles überhaupt nur mit dem EANCOM-Standard abbildbar sind.