In der Begründung heißt es:
- Die Käufer zahlten den gebundenen Ladenpreis; ihnen würden keine wirtschaftlichen Vergünstigungen gewährt.
- Die Provisionszahlung von Amazon an den Förderverein stelle für Eltern keinen wirtschaftlichen, sondern lediglich einen (zulässigen) ideellen Vorteil dar.
Durch das Urteil könnte ein Preiswettbewerb durch die Hintertür durch Spenden- und Provisionsmarketing entstehen, befürchtet Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang. Der Verband prüfe derzeit, ob kurzfristig eine gesetztliche Regelung im BuchPrG möglich ist.
Zur Erinnerung: Eltern wurden von Fördervereinen gebeten, Schulbücher nur noch – über den Affiliate-Button auf der Vereinswebsite – bei Amazon zu kaufen, um dem Verein bis zu neun Prozent Umsatzprovision zu sichern. Dagegen hatte der Börsenverein zunächst erfolgreich geklagt. Amazon ging in Berufung und konnte das Urteil drehen.
Ergänzung: Laut Amazon-Website beträgt der feste Werbekostenerstattungssatz für die Produktkategorien Bücher und eBooks derzeit 0 % für Schulfördervereine, Elternverbände einer Schule, Universitäten oder Fachhochschulen oder Parteien, die mit einer solchen Institution verbunden sind.
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