Brill übernimmt die Verlage Schöningh und Fink

Verkauf in die Niederlande

5. Dezember 2016
von Börsenblatt
Der international tätige Wissenschaftsverlag Brill kündigt an, die Verlage Ferdinand Schöningh und Wilhelm Fink in Paderborn (Deutschland) übernehmen zu wollen.

Brill und die Eigentümer sind sich über die Bedingungen zur Übernahme der Ferdinand Schöningh GmbH & Co. KG und der Wilhelm Fink GmbH & Co. Verlags-KG in Paderborn sowie des Imprints Konstanz University Press einig.

Die Übernahme umfasst hoch angesehene Zeitschriften und Buchreihen in Geschichte, Theologie, Literatur- und Kulturwissenschaft, Medienwissenschaft und Philosophie. Insgesamt besteht das Verlagsprogramm aus 5.500 Titeln und sieben Zeitschriften, wobei jährlich 330 Neuerscheinungen hinzukommen. Der Jahresumsatz beträgt über 3 Mio. Euro und es wird erwartet, dass die Übernahme einen positiven Effekt auf die Aktienrendite im Jahr 2017 haben wird.

Brills Geschäftsführer Herman Pabbruwe kommentiert wie folgt: “Ferdinand Schöningh und Wilhelm Fink sind Verlagshäuser mit einem qualitativ hochwertigen Programm und einer langen Tradition im Dienste der Geistes- und Sozialwissenschaft. Die Übernahme stärkt Brills Verlagsprogramm in mehreren Schlüsselbereichen. Außerdem ermöglicht sie, unsere bereits starke Position in Deutschland, dem größten Markt für wissenschaftliche Publikationen in Europa, weiter auszubauen. Wir haben großen Respekt vor der Wissenschaftsgemeinde und der verlegerischen Tradition in Deutschland und werden unsere guten Beziehungen mit Autoren, Universitäten, Bibliotheken, wissenschaftlichen Stiftungen und Handelspartnern in deutschsprachigen Ländern fortsetzen und intensivieren.”

Brill möchte in die Digitalisierung sowie einen starken globalen Vertrieb investieren und Autoren damit internationale Sichtbarkeit und zusätzliche Services bieten. Brills Hauptsitz ist in Leiden (Niederlande). Neben den Niederlassungen in Boston (USA) und Singapur wird die Niederlassung in Paderborn beibehalten.

Die Übernahme soll zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Eine endgültige Vereinbarung hängt von einem positiven Ausgang der üblichen und noch ausstehenden Due Diligence (Prüfung auf wirtschaftliche Risiken des Unternehmens) ab.