"Die Kreativität von Autor:innen und Illustrator:innen ist unser höchstes Gut, ihre Rechte zu vertreten und zu schützen unsere Verantwortung als Verlag", sagt Carlsen-Verlegerin Sandra Harzer-Kux. Das NEINhorn und seine Folgebände gehörten zu den erfolgreichsten Bilderbüchern im Kinderbuchmarkt und seien bereits heute Klassiker der Kinderliteratur. "Mit dieser Klage treten wir entschieden für die Rechte von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sowie die des Verlags ein, gegen die ganz eindeutig verstoßen wird." Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch herunterlade, "droht eine empfindliche Strafe.", beobachtet Marc-Uwe Kling, Autor der "NEINhorn"-Bücher. "Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen? Da fällt dem NEINhorn nur ein Wort dazu ein: 'Nein!'“
Auch Astrid Henn, die Illustratorin der NEINhorn-Bücher, verwahrt sich gegen die unerlaubte Nutzung: "Die unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger Arbeit, für das Training einer KI, mit dem Ziel, dass die Kl meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl." Dieser Vorgang unterscheide sich in ihren Augen nicht von dem Diebstahl von Firmengeheimnissen, die dann im Darknet verkauft und für jedermann zugänglich gemacht würden.