Künstliche Intelligenz

Carlsen klagt gegen Open AI

19. August 2026
Redaktion Börsenblatt

Gemeinsam mit Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn hat Carlsen am 19. August Klage gegen OpenAI eingereicht. Unterstützt wird der Hamburger Kinder- und Jugendbuchverlag dabei durch die deutsche Bonnier Verlagsgruppe.

Buchcover von Marc-Uwe Klings und Astrid Henns "NEINhorn"

Das Original: Buchcover von Marc-Uwe Klings und Astrid Henns "NEINhorn"

Der Carlsen Verlag, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sehen ihre Rechte an dem Werk "Das NEINhorn" verletzt und haben deshalb am 19. August 2026 Klage vor dem Landgericht München I gegen die OpenAI Ireland Ltd. eingereicht. OpenAI Ireland Ltd. betreibt den KI Chatbot ChatGPT in Europa.

Illustrationen lassen sich vom Original kaum unterscheiden

Der Hintergrund zur Klage: Bereits einfachste Eingaben in ChatGPT führen dazu, dass dem Nutzenden Geschichten vom NEINhorn erstellt werden, die in den wesentlichen kreativen Elementen dem urheberrechtlich geschützten Werk von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn gleichen. Die von ChatGPT erzeugten Illustrationen lassen sich vom Original-"NEINhorn" kaum unterscheiden. Darüber hinaus macht ChatGPT eigeninitiativ Vorschläge für weitere rechtsverletzende Texte und Illustrationen zum NEINhorn, welche ohne jede Erwähnung im Prompt auch die weiteren Charaktere und Handlungsorte aufnehmen. ChatGPT bietet sogar ganze Druckvorlagen für illustrierte Geschichten, samt Umschlaggestaltung, Impressum, einer gefakten ISBN und Verlagslogo an.

Auf Basis der äußerst detailgetreuen Kopien des Originals gehen Urheber:innen und Verlag davon aus, dass die Originalwerke aus der Reihe "Das NEINhorn" in unrechtmäßiger Weise zum Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI genutzt wurden und nun als Memorisierung in diesen Modellen enthalten sind, so dass sie jederzeit über ChatGPT abrufbar sind. Dies zeigen nach Angaben des Verlags die testweise erzeugen Outputs, die selbst eine unrechtmäßige Nutzung darstellen.

Sandra Harzer-Kux

Carlsen-Verlegerin Sandra Harzer-Kux: "Mit dieser Klage treten wir entschieden für die Rechte von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sowie die des Verlags ein, gegen die ganz eindeutig verstoßen wird."

"Das Ergebnis monatelanger Arbeit für jedermann nutzbar zu machen, ist Diebstahl"

"Die Kreativität von Autor:innen und Illustrator:innen ist unser höchstes Gut, ihre Rechte zu vertreten und zu schützen unsere Verantwortung als Verlag", sagt Carlsen-Verlegerin Sandra Harzer-Kux. Das NEINhorn und seine Folgebände gehörten zu den erfolgreichsten Bilderbüchern im Kinderbuchmarkt und seien bereits heute Klassiker der Kinderliteratur. "Mit dieser Klage treten wir entschieden für die Rechte von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sowie die des Verlags ein, gegen die ganz eindeutig verstoßen wird." Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch herunterlade, "droht eine empfindliche Strafe.", beobachtet Marc-Uwe Kling, Autor der "NEINhorn"-Bücher. "Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen? Da fällt dem NEINhorn nur ein Wort dazu ein: 'Nein!'“

Auch Astrid Henn, die Illustratorin der NEINhorn-Bücher, verwahrt sich gegen die unerlaubte Nutzung: "Die unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger Arbeit, für das Training einer KI, mit dem Ziel, dass die Kl meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl." Dieser Vorgang unterscheide sich in ihren Augen nicht von dem Diebstahl von Firmengeheimnissen, die dann im Darknet verkauft und für jedermann zugänglich gemacht würden.

Christian Schumacher-Gebler

Christian Schumacher-Gebler, CEO der deutschen Bonnier-Gruppe: "Wir schauen nicht weg, wenn die Anbieter von KI die Urheberrechte unserer Kreativen wie auch die Rechte der Verlage massiv verletzen."

Das KI-generierte Produkt nennt auch noch die originalen Urheber:innen

"In unseren Verlagen nutzen wir in vielen Bereichen die neuen Möglichkeiten, die uns Anbieter von KI-Software eröffnen. Das heißt im Umkehrschluss jedoch nicht, dass wir wegschauen, wenn die Anbieter von KI die Urheberrechte unserer Kreativen, wie auch die Rechte der Verlage massiv verletzen", meint der CEO der deutschen Bonnier-Gruppe, Christian Schumacher-Gebler. "Geradezu kurios – wenn es nicht so ernst wäre – mutet in dem Zusammenhang an, dass ChatGPT in der Druckvorlage ein Impressum erstellt, in dem bei 'Text' Marc-Uwe Kling, bei 'Illustrationen' Astrid Henn und bei 'Copyright' die Carlsen Verlag GmbH genannt werden. Insofern fordern wir mit dieser Klage Open AI auf, eine unlizenzierte Nutzung geschützter Werke zu unterlassen, mögliche Missstände offenzulegen und die volle Verantwortung für das zu übernehmen, was gesetzeswidrig erfolgt ist, insbesondere den bereits entstandenen Schaden zu ersetzen."