Deutscher Kinderhörbuchpreis 2017

Der BEO ruft

22. Februar 2017
von Börsenblatt
Für den Deutschen Kinderhörbuchpreis BEO können vom 1. bis 31. März Produktionen eingereicht werden. Die Auszeichnung wird in drei Kategorien vergeben − hinzu kommen ein Kinderjury-Preis sowie ein Sonderpreis "Bester Klassiker". Das Einreichverfahren wurde verändert.

Der Deutsche Kinderhörbuchpreis 2017 wird in drei (Alters-)Kategorien vergeben:
• Kategorie I: 4 – 6 Jahre
• Kategorie II: 7 – 11 Jahre
• Kategorie III: ab 12 Jahre

Neben dem bewährten Kinderjury-Preis, den eine Schulklasse aus Hamburg ermittelt, wird zudem ein Sonderpreis "Bester Klassiker" vergeben.

Was darf eingereicht werden?

Für den BEO können Hörbuchverlage bis zum 31. März Produktionen aus dem Bereich Kinderhörbuch einreichen, die als physisches Produkt im Buch- oder Tonträgerhandel erhältlich sind. Die Meldung der Produktion beim VLB (ISBN-Nr.) ist Voraussetzung für die Teilnahme.

  • Eingereicht werden können Lesungen, inszenierte Lesungen, Hörspiele und Sachhörbücher. Reine Lieder-CDs sind ausgeschlossen.
  • Zugelassen für den Deutschen Kinderhörbuchpreis 2017 sind Titel aus dem Herbstprogramm 2016 und dem Frühjahrsprogramm 2017.

Eine Ausnahme bildet der diesjährige Sonderpreis. Für den "Besten Klassiker" gilt Folgendes:

  • Der Erscheinungstermin der Originalvorlage muss mindestens 50 Jahre zurückliegen (1967).
  • Es dürfen alle Produktionen aus dem kompletten Verlagsprogramm (Backlist) eingereicht werden, sofern lieferbar.

Für die Alterskategorien und den Sonderpreis können pro Verlag jeweils zwei verschiedene Titel eingereicht werden.

Der Kinderjury-Preis wird aus der Longlist der Alterskategorie II (7−11 Jahre) bestimmt, daher reichen Verlage hierfür nicht gesondert Produktionen ein. Die Gebühr für die Einreichung pro Titel beträgt 40 Euro.

Neu: Verändertes Einreichverfahren

Bis zum 31. März 2017 sind die zum Wettbewerb eingereichten Produktionen in mp3-Format (44,1kHZ, 128 kb/s), eine Hörprobe im gleichen Format, das digital ausgefüllte Ausschreibungsformular sowie das Hörbuch-Cover (JPEG) vorzulegen.

Hochgeladen werden diese Daten auf einen Server des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Zugangsdaten zum Server erhalten Verlage per Mail-Anfrage an Petra Fust vom Börsenverein unter fust@boev.de.

Bis zum 12. April 2017 sind dann je zehn haptische Exemplare jedes eingereichten Titels − mit ausgefülltem Ausschreibungsformular − einzusenden an:

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Verlegerausschuss – Frau Petra Fust
Stichwort: BEO – Deutscher Kinderhörbuchpreis 2016
Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main
E-Mail: Fust@boev.de

Dotierung

Die BEO-Auszeichnungen sind dotiert mit jeweils 5.000 Euro in den Alterskategorien I−III, gefördert durch die Hamburger Kulturbehörde, sowie mit jeweils 3.000 Euro für den Sonderpreis und den Kinderjury-Preis.

Fachjury

Eine prominente Fachjury ermittelt die Longlist, die Shortlist und die Preisträger. Der BEO-Jury 2016 gehören an:

  • Christian Bärmann (Journalist, BÜCHER, Hannover)
  • Volker Bernius (hr2-Bildung und Kultur, Stiftung Zuhören, Frankfurt a.M.)
  • Georg Cadeggianini (Journalist/Autor, München)
  • Birte Carstensen (Projektmanagerin für Bildung und Kultur/Stiftung Deutsche Bank)
  • Ines Dettmann (Junges Literaturhaus, Köln)
  • Dr. Felix Giesa (Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendmedienforschung/ALEKI,
  • Universität Köln)
  • Verena Hoenig (Kulturjournalistin, Referentin, Eltville am Rhein)
  • Lothar Sand (Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Frankfurt a.M.).
  • Barbara Stoll (Buchhändlerin, LüneBuch, Lüneburg).

Die Longlist wird Mitte Juli veröffentlicht, die Shortlist in der zweiten Septemberhälfte, die Preisträger Ende Oktober. Die BEO-Gala 2017 ist für den November in Hamburg vorgesehen (einen Bericht zur Gala 2016 finden Sie hier: "So schön kann Gala sein").

Zum Preis

Der Deutsche Kinderhörbuchpreis BEO ist eine Initiative des gemeinnützigen Vereins "Kinder hören e.V." und wird vom Arbeitskreis Hörbuch des Börsenvereins des Deutschen
Buchhandels organisatorisch unterstützt.

Der Preis wird u.a. gefördert von: Hamburger Kulturbehörde, Boxine GmbH, GVL, Reinhard Frank-Stiftung, avj Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen e.V., audible; zu den Partnern gehören: Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Fillet of Soul, Geese Papier, Thalia Theater Hamburg; die Unterstützer sind: Börsenblatt/MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels, BuchMarkt, Darstellungsgesellschaft, Schule Kielortallee Hamburg, Eselsohr Leseabenteuer, Kirchner Kommunikation, Rechtsanwälte Unverzagt von Have.