Entscheidung der EU-Kommission

Ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books zulässig

1. Dezember 2016
von Börsenblatt
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission zur steuerlichen Gleichbehandlung von Büchern und E-Books. Die Erklärung der EU-Kommission macht den Weg frei für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Wenn die Finanzminister der Mitgliedsstaaten im Rat Wirtschaft und Finanzen dieser Initiative zustimmen, können die Mitgliedsstaaten der EU nach Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auch für E-Books einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz ermöglichen. In Deutschland kämen so statt 19 Prozent 7 Prozent Mehrwertsteuer zum Tragen.

"Die EU-Kommission hat in ihrer Erklärung klar Position für die kulturelle Qualität und Vielfalt und gegen eine unverständliche Ungleichbehandlung bezogen. Bücher sind Kulturgüter – ob analog oder digital. Die Entscheidung unterstützt Verlage dabei, ihr digitales Buchangebot weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten. Wir danken insbesondere der Bundesregierung, die sich für die ermäßigte Mehrwertsteuer stark eingesetzt hat", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Zuvor hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs Frankreich und Luxemburg die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books untersagt. Der Börsenverein und die europäischen Dachverbände von Verlegern, Buchhändlern und Autoren hatten sich daraufhin gemeinsam mit einem Offenen Brief an die Präsidenten von EU-Kommission, Europarat und Europäischem Parlament gewandt und auf eine Änderung der maßgeblichen Richtlinie gedrängt.

"Das ist ein großer Tag für uns"

Auch die Federation of European Publishers (FEP) und die Eurppean and International Booksellers Federation (EIBF) begrüßen in einer gemeinsamen Mitteilung die aktuelle Entscheidung der Europäischen Kommission. "Das ist ein großer Tag für unsere Organisationen", erklärt FEP-Präsident Henrique Mota. Die Kommission belohne den jahrelangen Einsatz der beiden Organisationen die Möglichtkeit anzuerkennen, dass alle Bücher einen reduzierten Mehrwertsteuersatz verdienen − unabhängig vom Format. Das sei ein fundamentaler Schritt voran. Nun erwarte man eine schnelle Annahme durch den Europäischen Rat, ergänzt Jean-Luc Treutenaere von der EIBF. Die reduzierte Mehrwertsteuer würde für Buchhändler den Verkauf von E-Books vereinfachen.

CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Nationale Regelung soll kommen

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung in einer Pressemitteilung, die im Auftrag des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers Michael Grosse-Brömer verschickt wurde. Mit dem Schritt passe die EU-Kommission "die Kulturbesteuerung den Realitäten der digitalen Welt" an, erklärt Marco Wanderwitz, kultur- und medienpolitischer Sprecher der Fraktion, darin. Wanderwitz fährt fort:

"Sobald das Europäische Parlament und der Rat den Kommissionsvorschlägen zugestimmt haben, werden wir auf eine rasche nationale Regelung dazu dringen. Die Ankündigung der Kommission geht wesentlich auf einen gemeinsamen Vorstoß von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und ihrer Amtskollegen aus Frankreich, Polen und Italien zurück. Wir sind über das Zugeständnis aus Brüssel sehr froh, zumal sich zunächst nicht alle Mitgliedstaaten für die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books und E-Papers ausgesprochen hatten."