MVB reagiert auf Rechtstreit FAZ ./. buch.de

VLB-Daten ohne Rezensionen

27. Februar 2015
von Börsenblatt
Die MVB reagiert mit dem Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) auf die gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Landgericht München zwischen der FAZ und buch.de über die Verwendung von Rezensionsauszügen bei der Online-Buchwerbung. Ab Anfang Oktober werden die Rezensionen nicht mehr angezeigt.

Da das VLB einen außergewöhnlich hohen Verbreitungsgrad von Daten gewährleistet, so die Mitteilung, sehe sich die MVB im Interesse ihrer Kunden bis auf weiteres zu folgenden Schritten gezwungen:

Im VLB können Rezensionen weiterhin importiert und gespeichert werden, sie werden aber nicht mehr im Titelkatalog angezeigt und nicht mehr an angeschlossene Plattformen exportiert.Gleiches gilt für die Speicherung der U4 in den multimedialen Zusatzobjekten.Auf libreka! wird die U4 in den Volltexten ebenfalls nicht mehr angezeigt, auch hier kann sie aber weiterhin importiert und gespeichert werden.

Den Nutzern der VLB-Daten wird dringend empfohlen, ihren Datenbestand zu prüfen, zu aktualisieren oder entsprechend anzupassen, damit sie sichergehen, dass die betroffenen Inhalte nicht mehr angezeigt werden.

Rezensionen, die in den Haupt- und Kurzbeschreibungen stehen, können ob der unterschiedlichen Schreibweisen von der MVB nicht zweifelsfrei identifiziert werden. Die Verlage werden in ihrem eigenen Interesse von der MVB gebeten, ihre Titel auf mögliche Rezensionen in den Haupt- und Kurzbeschreibungen zu überprüfen und ggf. die korrigierten Texte dem VLB zu übermitteln.

Hintergrund:

Da das Landgericht München die ungenehmigte Verwendung von Rezensionsausschnitten aller Voraussicht nach am 4. Oktober als urheberrechtswidrig einstufen wird, rechnet die MVB ohne die aufgeführten Schritte mit einer erheblichen Gefahr anwaltlicher Abmahnungen. Diese würden nicht nur die Buchhandels- und sonstigen Kunden belasten und verärgern, so die MVB weiter, sondern zu erheblichen Kosten führen, die − wie bei dem aktuellen Rechtsstreit − letztlich von den betroffenen Verlagen zu tragen wären.

Leider könne die MVB die Gegenmaßnahmen nur auf einer für alle im VLB enthaltenen Rezensionen gültigen Ebene treffen. "Wir hoffen sehr, dass sich die derzeitigen Probleme bei der Werbung mit Rezensionsausschnitten in den kommenden Wochen und Monaten lösen lassen und weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Empfehlungen des Börsenvereins hin", erklärt Ronald Schild, Geschäftsführer der MVB.