In seiner Pressemitteilung behauptet Peter Ehrlinger im Namen der Buchgenossenschaft eBuch eG, die er rechtlich vertritt, die Preisbindungstreuhänder der Verlage hätten ihre gegenüber eBuch-Mitgliedsbuchhandlungen ausgesprochenen Abmahnungen wegen "Nur… Euro"-Preisetiketten "uneingeschränkt zurückgenommen". Die Preisbindungstreuhänder widersprechen jedoch der Darstellung.
Ehrlinger bezichtigt seinen Rechtsanwaltskollegen Christian Russ, dieser habe "offenbar als Retourkutsche" für zuvor von eBuch errungene gerichtliche Erfolge gegen Versandbuchhändler (die in Prospekten ebenfalls mit "Nur…"-Preisangaben operierten) "in mehreren Abmahnungen moniert, dass bei eBuch-Mitgliedern… Bücher im Regal standen, die verlagsseitig mit 'Nur'-Preisangaben versehen waren". Russ habe sich, so Ehrlingers Vorwurf, "dem Verdacht missbräuchlicher Abmahnungen ausgesetzt". Russ habe die Abmahnungen mittlerweile jedoch zurückgenommen.
In der Stellungnahme von Russ liest sich der Sachverhalt anders: Nur zwei Verfahren seien außergerichtlich beendet worden, teilt Russ auf Anfrage von boersenblatt.net schriftlich mit. "Die zu Grunde liegende Rechtsfrage soll jedoch weiterhin geklärt werden, weshalb die für den Versandbuchhändler Rhenania ausgesprochene Abmahnung aufrechterhalten bleibt."
Russ bekräftigt noch einmal seine Auffassung, dass die "Nur"-Werbung für alle Branchenteilnehmer gleichermaßen entweder erlaubt oder verboten sein könne und eine Differenzierung zwischen Sortiments- und Versandbuchhändlern nicht in Frage komme. Von einem "Zurückrudern" seinerseits könne keine Rede sein.