Das Statement von Heinrich Riethmüller im Wortlaut:
„Ein solches Verhalten ist in einer Marktwirtschaft grundsätzlich zulässig. Es mag aber sein, dass es nicht den besonderen Bedingungen unserer Branche entspricht. Schließlich kann es dazu beitragen, die Preisbindung als zentrale Rahmenbedingung des Buchmarkts in Frage zu stellen. Wir sind nicht der übrige Einzelhandel. Wir handeln mit dem Kulturgut Buch, das zum Teil anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. Wenn ein großer Marktteilnehmer mit Nachdruck Zahlungen von Verlagen einfordert, tritt deshalb in der Branche große Unruhe ein.
Trotzdem hat eine entsprechende Diskussion die Grenzen des Kartellrechts zu beachten. Das bedeutet, dass weder die Marktteilnehmer untereinander sich über ihr Vorgehen im konkreten Fall absprechen dürfen, noch der Börsenverein als Verband Empfehlungen zum Umgang mit dem Verhalten eines Marktteilnehmers aussprechen kann. Hier hat folglich jeder betroffene Verlag für sich zu entscheiden, wie er mit der Situation umgeht.
Unstrittig ist, dass kein Rechtsanspruch auf die geforderten Zahlungen besteht. Dazu hat sich der Preisbindungstreuhänder Prof. Dr. Christian Russ bereits ausführlich geäußert. Des Weiteren können durch eine solche Aktion Verlage in eine Situation geraten, in der sie gegen Paragraf 6 Absatz 3 des Buchpreisbindungsgesetzes verstoßen.
Jenseits der rechtlichen Einordnung dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass das Privileg der Preisbindung nicht selbstverständlich ist. Über diese Diskussion darf nicht der falsche Eindruck entstehen, dass die Preisbindung zum hohen Schutze des Kulturgutes Buch nicht länger erforderlich sei. Dies wäre ein politisches Signal, das zum Treibsatz einer Kettenreaktion werden könnte, die wir alle nicht mehr in der Hand haben, und die so den Erhalt des deutschen Buchmarktes in seiner Qualität und Vielfalt ernsthaft gefährden könnte.“
Dass Thalia zu solchen Mitteln greifen muss, kann nur als Armutszeugnis, gepaart mit Hilflosigkeit, verstanden werden.
Die Vorgehensweise von Thalia hat die Qualität eines Planspieles, dass gerne von Studenten des 2. Semesters BWL ersonnen wird - mein Rat an Sie:
versuchen Sie es mal mit Fachkompetenz und nicht mit vordergründiger Marktmacht.
Die in diesem Vorgang erkennbare Strategie des Einkaufs wurde ja schon vor Jahrzehnten im Lebensmitteleinzelhandel praktiziert. So wurden Molkereien systematisch unter Druck gesetzt, weil Dumpingmilchpreise Kunden anlocken und Marktanteile verschieben sollten. Das Ergebnis war Konzentration bei den Molkereien und ein Sterben der Milchbauern, die zu diesen Kosten nicht mehr produzieren konnten. Bei den verbliebenen entwickelte sich die Milchproduktion in eine Richtung, die die Verbraucher nicht mehr akzeptabel fanden. Das Ergebnis war reine Marktverdrängung und Verschlechterung des Angebots. Immerhin hatten die Supermarktketten nicht behauptet, dass mit den Rabatten und Boni und Platzierungsprämien ein wichtiger Beitrag für die Präsenz der Milch in 1A Lagen geleistet würde.
Als Verlag kann man doch sehr klar den Zusammenhang zwischen gestiegenen Effektivrabatten auf der einen Seite und Umsatzentwicklung und Umsatzrentabilität der jeweiligen Buchhandlungen auf der anderen Seite verfolgen. Bei einer Sicht über zehn oder zwanzig Jahre kann man dann feststellen, ob die Verbesserung der Konditionen tatsächlich eine positive Marktentwicklung bewirkt haben oder nicht. Das muss die Grundlage für das Einkaufsgespräch sein.
Der Lebensmitteleinzelhandel hat sich aus der zerstörerischen Situation zu Teilen befreit. Hier wird wieder häufiger ein Kurs eingeschlagen, der wertschöpfend ist. Grundlegend dafür war auch der konstruktive Dialog mit den Lieferanten, statt dem Kampf gegen sie.
Diese Einstellung geht gar nicht. Ich stimme voll der "Verlagsmitarbeiterin" zu!
Und damit den Bruch der Preisbindung beweisen? Wer? Der Preisbindungstreuhänder braucht konkrete Hinweise und Informationen, um überhaupt in eine Prüfung einzusteigen? Wer soll solche liefern?
Alleine schon die Gestaltungsmöglichkeiten von WKZ machen die Beteiligten nicht greifbar. Abgesehen davon brauchen die Barsortimenter die großen Händler genauso wie die großen Händler die Barsortimenter. Und die Verlage brauchen beide. Da wird sich nichts tun. Hilf dir selbst, dann hilft dir auch die Preisbindung.
Sollte nun ein Verlag höhere Konditionen als erlaubt einem Händler geben, verstößt ja der Verlag und nicht der fordernde Händler gegen die Preisbindung.
Aus der Seite des BOEV kopiert:
Damit sich beide Seiten an die Vorgaben der Preisbindung halten, gibt es die Preisbindungstreuhänder der Verlage und des Sortiments. Sie nehmen die Interessen der jeweiligen Sparte wahr. Bei Verstößen können sie Unterlassungsansprüche geltend machen und gerichtlich durchsetzen.
Preisbindungstreuhänder der Verlage sind die Rechtsanwälte
Dieter Wallenfels und Prof. Dr. Christian Russ von der Wiesbadener Kanzlei Fuhrmann & Wallenfels, E-Mail: info@fwb-wallenfels.de.
Preisbindungstreuhänderin für das Sortiment ist die Frankfurter Rechtsanwälting Birgit Menche (E-Mail: mail@ra-menche.de)
Und nun kann jeder Branchenteilnehmer des Sortimentes einmal überlegen, ob er Frau Menche kennt...
Und dann nochmal kurz darüber nachdenken, ob große sortimenterische Marktteilnehmer ein Interesse daran haben, dass die Preisbindungstreuhänderin des Sortiments gegen Verlage vorgeht, die im Interesse dieser großen Sortimenter gegen die Preisbindung verstoßen.
Der BOEV in seiner Gesamtheit hat maximal das Interesse, dies alles unterm Deckel zu halten. Denn wenn insgesamt ruchbar würde, dass in großen Teilen die Nebenbedingungen der BuchPrBindung von vielen bedeutenden Marktteilnehmern nicht eingehalten würden, fiele das Kartenhaus zusammen.
Zum Abschluss meines Kommentares zitiere ich aus Norbert Lammerts Rede auf den Buchhändlertagen 2006:
„Nehmen Sie bitte dieses Thema, das Buch als Kulturgut, mindestens so ernst, wie Sie es von der Politik erwarten. Die Buchpreisbindung ist nicht von der Politik bedroht, sondern von der Branche. Und wenn sie nicht Bestand haben sollte, suchen Sie die Ursachen in den eigenen Reihen.“