In dem Schreiben, das dem Börsenblatt vorliegt, heißt es: "Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, berechnen wir derzeit unseren strategischen Lieferanten und Verlagspartnern einen Beitrag für unsere bereits getätigten und weiter geplanten Investitionen. Damit stellen wir sicher, dass auch Ihre Umsätze mit Thalia nachhaltig stabilisiert werden und in Zukunft Entwicklungspotenzial bieten."
Die Rechnung liegt jeweils bei, ebenso die Aufforderung, die Überweisung in den nächsten 14 Tagen zu tätigen.
Wie dieses Schreiben rechtlich zu beurteilen ist, dazu sagte die Rechtsabteilung des Börsenvereins auf Anfrage des Börsenblatts: "Nach einer allgemeinen Einschätzung der Rechtsabteilung ist für eine Verkaufsförderungsmaßnahme das zu zahlen, was vorab dafür vereinbart worden ist. Ansonsten ist eine rückwirkende Berechnung grundsätzlich nicht möglich. Etwas anderes wäre gegebenenfalls dann anzunehmen, wenn zum Beispiel in einem Rahmenvertrag durch einen entsprechenden Vorbehalt eine nachträgliche Berechnung von Entgelten geregelt ist."
Die Stellungnahme von Thalia finden Sie hier!
Lesen und diskutieren Sie mit!
Die Kommentare sind nur für registrierte Benutzer sichtbar. Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich, wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben.